Italien. 433 lungen statt finden — die Entwürfe solcher allgemeinen Gesetze, welche Veränderungen in persönlichen und Eigen- thumö-Rechten, und in den Steuern zum Gegenstände haben. Die Gcmeindeangelegenheiten der Provinz werden den Be- schlüffen der Provinzialftände, unter Vorbehalt königlicher Genehmigung und Aufsicht, überlassen, so wie dieselben be¬ rechtigt find, Bitten und Beschwerden, welche auf daö be¬ sondere Wohl und Interesse der Provinz Beziehung haben, an den König gelangen zu lassen." — Diesem allge¬ meinen Gesetze folgten die einzelnen Gesetze wegen Anordnung der Provinzialstande für die Mark Brandenburg und daS Markgrafthum Nicderlausitz (1. Jul. 1823) ; für daS König¬ reich Preußen (1. Zul. 1823); für das Herzogthum Pom¬ mern mit Rügen (1. Zul. 1823); für Schlesien, mit Glatz und der preußischen Oberlausitz (17. März 1824), für daS Hcrzogthum Sachsen (17. März 1824); für die Rheinprovin¬ zen (27. März 1824) ; für die Provinz Westphalen (27. März 1824) ; und für das Großherzogthum Posen (27. März 1824). 154. Italien. Nächst Teutschland erfuhr kein Land in Europa in den neuesten Zeiten eine so völlige Ilmbildung seiner ganzen poli¬ tischen Form, als die Halbinsel Italien. Denn beim An¬ fänge der französischen Revolution gehörten Savoyen, Piemont und Nizza dem Könige von Sardinien; Mai¬ land und Mantua waren östreichische Provinzen; über Modena, Reggio, Massa und Carrara regierte ein Herzog aus dem Hause Este; Toskana war eine Sccundo- genitur des östrcichischen Hauses; Parma und P iaccnza, so wie die Königreiche Neapel und Sicilien, waren Be¬ sitzungen zweier Seitenlinien der spanisch-bourbonischen Dy¬ nastie; in Mittelitalien vereinigte der Papst in sich die geist¬ liche und die weltliche Gewalt über den Kirchenstaat, und die Freistaaten Venedig, Genua, Lucca, St. Marino und Rag usa erinnerten an die glanzvollen Tage der Ita¬ liener während des Mittelalters, wo reiche und stark bevöl¬ kerte Städte sich die Oberhoheit über die benachbarten Ge- völltz kl. W. 6te Aust. 28