23 starb 1032, ihm folgte bis 1046 sein Bruder Eckard II., der sich in dem Kriege Heinrichs III. mit den Böhmen großen Ruhm erwarb. Mit ihm erlosch sein Stamm, und seine Hausgüter erbte der Kaiser. Die beiden folgenden Markgrafen, Wilhelm bis 1062, und Otto sein Bru¬ der, bis 1067, Grafen von Orlamünde, verwalteten auch zugleich Thüringen. Nach des Letzteren Tode ver¬ lieh König Heinrich III. die Mark dem Grafen Eckbert von Brau «schweig, der sie schon nach einem Jahr auf seinen Sohn Eckbert II. vererbte. Da dieser aber noch minderjährig war, so verwaltete Dcdo von Wett in für ihn die Mark Meißen. Dedo war ein heftiger Gegner König Heinrichs IV., und zog dadurch dem Meißner Lande viel Unheil zu. Er söhnte sich 1073 mit dem Kö¬ nige aus und starb 1075. Da auch der junge Eckbert sich als einen Feind Heinrichs IV. zeigte, so nahm ihm Dieser die Meißner Mark und verlieh sie dem Herzog W ra- tislaw von Böhmen. Eckbert suchte sich mit den Waffen in der Hand zu behaupten, wodurch die Mark Meißen grauenvoll verwüstet wurde. Zwar söhnte er sich 1080 mit dem Kaiser aus, doch trat er bald wieder zu dessen Feinden über. Diese Abfalle hatten noch mehrmals statt, und der Wankelmuth des Regenten brachte unsäg¬ liches Elend über das Land, bis endlich Eckbert, nachdem er selbst nach der Kdnigskrone gestrebt, 1090 von seinen eigenen Leuten erschlagen wurde. Ihm folgte Dedos Sohn, Heinrich der Aeltere, aus dem Hause Wettin, der 110,3 starb, und eine schwangere Gemahlin hinterließ, die nach seinem Tode einen Sohn, Heinri ch, gebar. Die Mark wurde nun an den Grafen Thino, einen Bruder Dedos, verliehen, doch er fiel in einem Gefechte, noch ehe er die Negierung angetreten hatte, und seine Söhne machten Ansprüche auf die Meißner Mark. Allein die Wittwe Heinrichs des Aelteren übernahm die Regent¬ schaft für ihren Sohn, und behauptete sich im Besitz. Der junge Heinrich nahm seinen Vetter Konrad, Thinos Sohn, 1123 gefangen, starb aber noch in demselben Jahre an Gift. Konrad wurde nun frei, und gelangte zur Regierung des Markgrafchumö Meißen.