294 war darum auch ganz natürlich, daß gerade die beiden höheren Stände die Inquisition am meisten haßten. In der Meinung des Volkes dagegen fand dieselbe eine große Stütze. Diese zur besonderen Kräftigung der königlichen Macht in Spanien eingeführte Inquisition mit ihrem Großinquisitor an der Spitze war demnach lediglich eine Staatsanstalt und ist wohl zu unterscheiden von der kirchlichen Inquisition, die gegen den Abfall vom Glauben gerichtet war. Daher war nur diese ein eigentliches Glanbcnsgcricht und lieh jener Staatsinquisition nur die äußere Form. Diese kirchliche Inquisition wurde nicht bloß in Spanien, sondern fast in allen christlichen Staaten ge¬ halten. Die wissentliche, öffentliche und beharrliche Abweichung von den kirchlichen Lehren, d. i. die Ketzerei, galt von jeher als eines der ersten und größten Verbrechen, gegen welche die kirchliche Strafgewalt einschritt. Ihre Aufgabe war, durch Be¬ lehrung und Warnung die Gläubigen zu bewegen, daß stze selbst den Irrthum von sich abwiesen und zur Wahrheit zurückkehrten, oder den Starrsinn derjenigen, die sich desselben hartnäckig wei¬ gerten, durch Strafen zu beugen und sie zu überwinden, also für die Kirche möglichst unschädlich zu machen. Und da die Ketzerei auch den Bestand der bürgerlichen Ordnung, ja des Staates selbst bedrohet, so schritt auch die Staatsgewalt gegen die neue Irrlehre ein. Tie Strafe war der des Hochvcrrathes ähnlich. Es erfolgte Gütereinziehung, Verbannung, Kerker, ja der Tod selbst. Die Todcöart für Unverbesserliche war nach der damaligen Härte des peinlichen Rechtes der Feuertod. Jedoch hatten die sogenannten Glaubensgcrichte oder Autos da Fe*) keineswegs allein die Hinrichtung der von der Inquisition zum Tode Vernrtheilten zum Gegenstände, sondern gaben oft das schönere Schauspiel der Freisprechung solcher, die bei der Unter¬ suchung für unschuldig befunden wurden, oder der Rückkehr und Buße der Reuigen. *) Von dem lat fidei, d. t. Handlung der Glaubens.