4 periorität über die hiesigen Markgrafen behauptet zu haben scheinen. Als mit dem Herzoge Magnus im Jahre 1106 die Herzoge billungschen Stammes ausstarben, gelangte Graf Lothar von Supplinburg, aus einem reichbegüterten säch¬ sischen Dynastcngeschlechte, zur herzoglichen Würde von Sachsen, erhielt durch seine Gemahlin Richen za, als Er¬ bin der durch Otto den Großen dem Hause der Ludolfinger vorbehaltenen sächsischen Allodialbcsitzungen, auch diese be¬ deutende Hausmacht, und übertrug nach seiner Erwählung zum deutschen Reichsoberhaupte (1125) das sächsi¬ sche Herzogthum seinem Schwiegersöhne, dem bayernschen Herzoge Heinrich dem Stolzen, aus welfischem Stamme, von dem es nachher dessen Sohn, Heinrich der Löwe, überkam. Dieser rief durch seine Widersetzlichkeit gegen die Befehle des deutschen Kaisers Friedrich I. dessen Achtserklärung wider sich hervor (1180) und wurde dadurch aller seiner Lehnlande verlustig: denn Bayern kam an den Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach; Engern und Westphalen als eignes Herzogthum an den Hauptfcind des Löwen, den Erzbischof Philipp von Kölln; auch andere Erzbischöfe und Bischöfe (von Mainz, Magdeburg, Bremen, Verden, Minden, Pader¬ born und Hildesheim) rissen ihnen bequem liegende Landes¬ strecken an sich; die Fürsten von Mecklenburg und Pommern machten sich unabhängig; die Grafen von Tecklenburg, Al¬ tona, Arnsberg, Schaumburg, Lippe, Waldeck und Olden¬ burg wurden reichsunmittelbar; Lübeck wurde Reichsstadt und dem geächteten Heinrich blieben nur seine Erb lande in Sachsen: Braunschweig und Lüneburg (der Stamm der heutigen Länder Braunschweig und Hannover), die sei¬ nen Nachkommen bis auf den heutigen Tag verblieben sind. Jetzt wurde auch die Mark Meißen, als bisher säch¬ sische Mark, auf deren Angelegenheiten die bisherigen