126 Geschichte der alten Welt. Niederungen der Stadt waren den Ueberschwemmungen des Flusses aus¬ gesetzt, die Luft war überhaupt nicht besonders gesund, an gutem Qüell- wasser fast Mangel; dagegen beherrschte Rom durch seine Lage das un¬ tere Thal der schiffbaren Tiber und die Ebene zwischen den sabinischen Bergen und dem Meere. ® 056. Romulus, erzählt die Sage weiter, theilte das ganze Volk * un°' in die drei Tribuö der Ramnenses, Titienses und Luceres ein und jede Tribus in zehn Curien; jede Tribus stellte 1000 Mann zu Fuß und 100 zu Pferd (eine Centurie eeleres, später equites), so daß das Heer unter Romulus aus 3300 Mann bestand, was für das junge Rom eine Bevölkerung von wenigstens 20,000 Seelen ergibt. Dieselbe zerfiel in zwei Klassen: Patricier und Plebejer. Die Patricier (patres, patricii) oder die eigentliche Bürgerschaft theilte sich in Geschlechter (Zentes), deren zehn eine curia bildeten; aus ihnen er¬ wählte der König den aus 200 Mitgliedern bestehenden 86natu8, welchen er bei allen wichtigen Angelegenheiten zu Rathe zog; der versammelten Bürgergemeinde theilte der König den von dem Senate gebilligten Be¬ schluß mit, den sie nicht besprechen, sondern nur anhören, billigen oder mißbilligen konnte. Der König. § 357. Der König vereinigte in seiner Person die Würde des ersten Priesters, des Oberfeldherrn und Richters. Er trug einen Purpur¬ mantel, elfenbeinernen Scepter mit Adler und goldenen Eichenkranz; sein Amt war lebenslänglich, auch ernannte er selbst seinen Nachfolger, und wenn er es unterließ, so wählte die Bürgergemeinde einen Zwi¬ schenkönig (ivterrcx), der alsdann den eigentlichen König bezeichnete, der sein Amt antrat, sobald ihm die Gemeinde gehuldigt hatte. Er besaß ein großes Grundvermögen und bezog die Abgaben von den Nutz¬ nießern der Gemeindeländereien und Gemeindeweiden, sowie die Zölle. Direkte Besteuerung der Bürger fand, scheint es, nicht statt; dagegen waren sie zu Frohnen für öffentliche Werke verpflichtet und mußten sich eine Umlage (fributum) gefallen lassen, wenn die Einkünfte des Staa¬ tes nicht zureichten. Hauptlast war, wie in Athen, der Kriegsdienst, da der Bürger sich die Waffen und Lebensmittel selbst anschaffen mußte und keinen Sold erhielt. Klienten od. § 358. Neben der bürgerlichen Einwohnerschaft bestand eine nicht- Plcbcjcr. bürgerliche, die sogenannten clientes (Hörige), welche patricischen Familien erblich zugewandt waren und von denselben in allen Rechts¬ angelegenheiten geschützt oder vertheidigt wurden (Patronat), wofür sie denselben bestimmte Abgaben und Dienste zu leisten hatten. Die Ge- sammtheit der Klienten wurde auch „plebs“, Plebejer, genannt; nach einer andern Meinung aber waren die Plebejer ein eigener Stand, wel¬ cher aus den freiwillig oder gezwungen in Rom angesiedelten Bürgern anderer Städte entsprang, die an dem römischen Gemeindeland keinen Antheil hatten, wie sie auch in der Bürgergemeinde nicht erscheinen durf¬ ten, dagegen wohl zum Kriegsdienste verpflichtet waren. § 359. Die römische Sage läßt die ältesten Einrichtungen des Romulus Staates alle von Romulus ausgehen und legt ihm eine übermenschliche politische Weisheit bei; dem entsprechend stirbt er auch nicht wie ein gewöhnlicher Mensch, sondern wird während eines Gewitters von Mars in den Himmel entrückt und verlangt durch einen Römer, dem er er-