Fünfte Periode. I. Von Rudolf von Habsburq bis auf Maximilian I. und Luther, — Zeit der Scholastik, des Bürgertbumes, der Erfin¬ dungen und Entdeckungen bis zur Reformation. Vom Jahr 1272 bis 1517. 8-1. Interregnum. Rudolf von Habsburg (1273—1291). Die Hohenstaufen waren untergegangen; die Könige zahlten Schoß dem römischen Papste, Bischöfe und Aebte waren weltliche Herren im Besitze großer Länder. Die königliche Würde, die Kaiserkrone drohte durch die Habsucht und den Eigennutz der fürstlichen Wähler ein feiler Handels¬ artikel zu werden. In wilde Zügellosigkeit verwandelte sich die strenge geistliche Sitte und der päpstliche Stuhl ward durch die niedrigsten Laster entwürdigt. Die Jahre, welche zwischen dem Tode Konrad's IV. und der Erhebung Rudolfs von Habsbnrg liegen, nannte man das Zwischenreich oder Interregnum, nicht weil sie völlig kaiserlos waren, sondern weil die Wahl der auseinanderfolgenden Herrscher ungesetzlich, nur durch die Habgier und den gegenseitigen Haß feindlicher Parteien geleitet wurde und weil die gewählten Könige, Richard von Cornwallis und Alphons von Castilien, ohne alles und jedes Ansehen waren. Während der Erstere einige Male den Rhein herauf fuhr, seine Wähler durch mitgebrachte Schätze zu belohnen, um die es ihnen bei seiner Wahl allein zu thun ge¬ wesen war, besuchte der Letztere nie das Reich, zu dessen Herrschaft er berufen war. Den großen und kleinen Tyrannen war dieser Zustand der Gesetzlosigkeit wohl recht und genehm; sie erhielten dadurch Gelegenheit, Hab- und Herrschsucht nach Willkür befriedigen zu können. Aus Grund¬ herren wurden Landesherren, je nachdem Grafen und andere Herren aus dem Ritterstande ihre Güter erweiterten und über ihre Unterthanen könig¬ liche und herzogliche Rechte ausübten. In gleicher Weise verfuhren die Bischöfe, Aebte und reicheren Städte; Niemand wollte in dieser Zeit ge¬ horchen, Jedermann nur-befehlen; denn was die Fürsten im Großen, das übten die Vasallen und Ritter im Kleinen. Von den Burgen herab, die,