ù 536 Fünftes Hauptstück. eilen. Nun gicng ein Theil der jüdischen Truppen zu den Römern über; Anarchie herrschte durch das Land; Räuberbanden schwärmten unter eignen Königen umher, mißhandelten die Wehrlosen, bekriegten einander selbst: nur mit Mühe stellten endlich zwei Legionen den Frieden her. Auch Philipp mußte jetzt vor dem Kaiser erscheinen, dessen Ausspruch folgendermaßen über Palästina entschied: Archelaus sollte als Ethnarch über Samaria und Judäa, sammt Jdnmäa und dem Küstenstriche regieren; Bata- näa, Auranitis und Trachonitis sollte dem Tetrarchen Philipp, Galiläa und das Uebrige dem Antipas gehören. Der Mächtigste unter den dreien genoß nur zehn Jahre die Freude ungestörten Besitzes; hierauf wurde er nicht blos von seinen Unterthanen, sondern auch von Philipp und Antipas verklagt, durch Augustus abgesetzt und nach Vienna in Gallien verwiesen (6 I. nach Christus.) Sein Land kam unter den Statthalter der großen Provinz Syrien zu stehen, in dessen Namen es durch Procuratore.! verwaltet wurde, durch Coponius, Annius Rusns, Valerius Grat ns, Pontius Pilatus. — Die Schatzung, welche Quirinus von Syrien aus betrieb, und das Verfahren des Coponius riefen eine wilde Em¬ pörung hervor, an deren Spitze Judas der Gaulv- u i t'e und Sadok standen. Obwohl die fanatische Par- thei nach vielem Blutvergießen erlag, gährte der Haß gegen die Römer im Stillen fort, und Pilatus mußte, wenn er nicht das Aeusserste wagen wollte, die Aufstel¬ lung des Kaiserbildes im Tempel unterlassen. Jndcß wurde nach des Philippus Tode (34) auch scine Tetrarchie zu Syrien geschlagen, und der allein noch übrige Antipas gerieth mit den Arabern in Krieg. Er hatte nämlich seine Gemahlin, die Tochter des arabischen Königs Are- tas, verstoßen, um Herodias, Tochter Aristcbuls, des Hingerichteten Sohns der Mariamne, zu heirathen, ein