120 Viertes Kap. Römische Geschichte. kraft für's ganze Volk hätten, sonach als populiscila zu achten seyen (*). Die Demokratie hatte gesiegt. Appius Claudius gab sich im Kerker den Tod. tz. 9. Gallischer Krieg. Hiernächst wurde die Abschaffung des in die 12 Tafeln gesezten Verbotes der Wechselehen zwischen Patriziern und Plebejern er- trozt (3538. 445 v. Chr.), und unter Einem,vom Tribun Canu- lejns die Zulassung der Plebejer zum" Consnlat verlangt. Achtzig Jahre datierte der Streit über diese Forderung. Wenn der Senat in die Enge getrieben war, so ließ er gar keine Consntn wählen, sondern übertrug drei oder sechs Kriegstribunen die consularische Ge¬ walt. Auch Plebejer waren dieser Würde fähig; gleichwohl gelang¬ ten sie selten dazu. In diese Zeit fällt die Errichtung des Ce n so re n- amtes (3541. 442. v. Chr.). Früher hatten die Consuln und Dikta¬ toren den Ce ns ns. gehalten. Jezt — da die Geschäfte sich häuften — thaten solches die Censoren, welche mit dieser Besorgung das wichtige Sittengericht verbanden. Ihr Amt dauerte 18 Monate. Die kleinen Kriege, die während dieser inneren Bewegungen geführt wurden, verdienen kaum einiger Erwähnung. Aber der gegen Vej i und dann der gallische Angriff ziehen unseren Blick auf sich. Das mächtige Veji, eine der ersten Srädte Hetruriens, wurde erst nach zehnjähriger Belagerung erobert. Der Sold, den man jezt den Truppen 51t zahlen anfing, machte länger dauernde Unternehnnin- gen möglich. Camittus, der Sieger von Veji, nnterwarf auch die Stadt der Falisker (3588. 395 v. Ehr.). Derselbe war der Held des gallischen Krieges. Ein Schwarm scnnonischer Gallier, welche schon länger in Oberitalien hausten, zog unter Brcnnus Anführung gegen Cln- sium in Hetrurien, neue Wohnsize begehrend. Die römischen Ge¬ sandten, die den Frieden vermitteln sollten, beleidigten das Völkerrecht. Brennus schwor Rache. Am Alli a erlitt der Römer Heer, von Kriegs- tribünen befehligt, eine völlige Niederlage (3594. 389 v. Chr.). Die Stadt wurde eingenommen und verbrannt. Mit Noth hielt sich das Capitol durch Wachsamkeit der junonischen Gänse — wie die Legende (') 3535. 44« v. Chr. Es ist jedoch nach Niebuhr's scharfsinniger Be¬ merkung nicht unwahrscheinlich, daß der Sinn dieses Gesezes nur der war: die vom Senat bestätigten plebiscita sollten als Geseze giltig, demnach der Bestätigling durch die Curien nicht mehr bedürftig seyn. Erst das pub- lilische lind das hortensische Gesez, welche 110 und 160 Jahre nach dem oben bemerkten gegeben wurden und dasselbe erneuerten, mögen seine Wirkung vervollständigt haben.