548 Grumbachs und Brucks Schicksal war noch viel härter. Man erkennt darin noch den rohen Charakter des Zeitalters. In dem Urtheil, welches deshalb publicirt wurde, hieß es: sie hätten für ihr rebellisches Unternehmen eine sehr ernstliche Strafe verdient, jedoch wolle der Kur, sürst aus angeborner Güte den Nichterspruch dahin mildern, daß sie nur geviertheilr würden. Dies geschah, nachdem beide erst ein peinliches Verhör auf der Folter ausgestanden, wobei der Schmerz ihnen jedes verlangte Dekenntniß ab, gepreßt hatte. Indem die Pferde an Grum, bachö Gliedern zogen, schlitzte der Scharfrichter dem Unglücklichen den Leib auf, riß ihm das Herz heraus, und schlug es ihm mit den Wor> ten ins Gesicht: „siehe da, Grumbach, dein falsches Herz!" Mehrere andere Mitschuldige wurden enthauptet, einige gehenkt. Seit dieser scheußlichen Scene verschwand die letzte Spur des ehemaligen Faustrechts unter dem deutschen n!((-