339 früher nur allzu nachsichtig gewesen war, sogar Maaßregeln übermäßiger Härte unterworfen, zu derselben Zeit wo ein Dekret des Convents alle ihre in Frankreich zuröckgelasfenen Guter und Car pitalien für verfallen erklärte, und über sie selbst — ohne Unterschied, ob sie ihr Vaterland aus Furcht oder Parteigeist verlassen, ob sie freiwillig in das¬ selbe zuruckgekehrt, oder mit den Waffen in der Hand gefangen worden, ob sie als Weiber ihren Ehegatten, als Kinder ihren Eltern gefolgt feyen — die Todesstrafe aussprach. Damals los'ten die Corps der Prinzen sich auf, und nur das Cond^sche wurde in Kaiserliche Dienste genommen/ in denen aber die zahlreichen Edelleute, aus denen es bestand, mit dem Solde gemeiner Reiter zufrieden feyn mußten. 21. Der Krieg am Rßem und in Belgien, und das damalige Kriegswesen. , ( 1792.) Aber wahrend die Deutschen sich darin gefie¬ len , die Emigrirten als Urheber der erlittenen Un¬ fälle anzuklagen, zeigten Begebenheiten am Ober- und Mittelrhein, daß es zum Verderben Deutsch¬ lands nicht des Rathschlags der Fremden bedürfe. Der Mittelrhein, den das Corps des Grafen von Erbach decken sollte, war dadurch, daß dasselbe der Hauptarmee hatte nachrücken müssen, entblößt wor¬