357 ihre Gewalt sey unbeschrankt, und sie habe diesel¬ be dem Convent übertragen. Das Schicksal des Königs hing also zuletzt an dem Umstande, ob die Behörde, die sich eine tyrannische Gewalt ange- maßt hatte, sich Nationalversammlung und Natio¬ nalconvent zu nennen beliebte. Dem Convent leuch¬ tete diese Darstellung ein, und er entschied durch ein Dekret, daß Ludwig gerichtet werden könne, und daß er selber ihn richten wolle. Eine neue Commission ward angeordnet, über Ludwigs Ver¬ brechen einen Bericht aufzusetzen, und die Fragen, welche ihm in Beziehung darauf bei seinem Ver¬ hör vorgelegt werden sollten, in eine Reihenfolge ' zu bringen. Diese Anklageschrift begann mit dem 20. Zuni 1789. Ohne der Thatsache zu erwäh¬ nen, daß es der König gewesen war, der die Stellvertreter des Volks gerufen hatte, ward ihre Versammlung als eine von Anfang an selbständige, souveraine Vereinigung dargestellt, und der Ver¬ such, den Ludwig an dem genannten Tage gemacht hatte, ihre Sitzungen und Berathschlagungen zu hemmen, als sein erstes Vergehen gegen die Natio- naffreiheit behandelt. Eben so wenig ward die all¬ gemeine Vergessenheit berücksichtigt, welche bei der feierlichen Annahme der Constitution die National¬ versammlung über alle vorhergehende Ereignisse und Handlungen ausgesprochen hatte; die erste Truppenversammlung, die verweigerte Bestätigung der ersten constituirenden Dekrete, die beabsichtigte Flucht aus Versailles, das Gastmahl im Opern¬ hause, die Flucht nach Varennes, sogar die auf i