386 Dritter Zeitraum des Mittelalters: 1096—1273. Anfang an dies bessere Theil erwählt hätten! Ich herrsche lieber über Willige als über Gezwungene, ich belohne lieber, als ich strafe; aber vergessen soll Niemand, daß ich eher durch Gehorsam, als durch Krieg zu besiegen bin. Im Vertrauen jedoch, die Stadt werde künftig auf dem rechten Wege beharren, soll sie nicht mehr meine Macht und Strenge, sondern nur meine Huld und Milde erfahren." Die Acht ward jetzt aufgehoben, und freundlich ergriff der Kaiser die Vornehmsten bei der Hand, küßte und tröstete sie. Da kehrte Freude in die Herzen der Mailänder zurück, denn die meisten verglichen die Gegenwart nur mit dem letzten schrecklichen Zustande. Bald nachdem die Uebergabe der Stadt wirklich Statt gefunden hatte, entließ Friedrich den größten Theil seines Heeres, und nachdem ihm nach alter Sitte die lombardische Königskrone zu Monza aufgesetzt worden war, schrieb er einen großen italienischen Reichstag auf der Ebene von Roncaglia aus. Dieser Reichstag sollte die italienischen Verhältnisse ordnen; dazu waren auch städtische Consuln und Lehrer des römischen Rechtes berufen. Der Kaiser bestellte eine besondere Commission aus den vier berühmtesten Rechtsgelehrten der damaligen Zeit, Bulgarus, Martinus, Ugo und Jacobus, und aus 28 Deputirten von 14 italienischen Städten; sie sollten die Hoheitsrechte des Königs der Lombarden, was Friedrich jetzt unbestritten war, bestimmen. Die städtischen Deputirten mochten hoffen, daß die Privilegien der einzelnen Städte trotz der allgemeinen Bestimmungen respectirt werden würden, und so kam ein Staatsgesetz zu Stande. Friedrich betrachtete es als besondere Gnade, daß er diesem neuen Staatsgesetz hinzufügte: wer ur¬ kundlich irgend ein Recht, als ihm von den Vorfahren im Reiche zuge¬ standen, besitze, solle dasselbe behalten, selbst wenn cs dem neuen Staats¬ rechte entgegenlaufe. Die wichtigste Bestimmung war die, welche Friedrich die Ernennung der städtischen Obrigkeiten zusprach und so ihn nicht bloß zum Lehns-, sondern zum wahren Oberherrn der italienischen Städte machte. Bald ward der Friede zwischen Mailand und dem Kaiser gebrochen. Der letztere hatte Gesandte nach Mailand geschickt, um den roncalischen Beschlüssen gemäß die städtischen Obrigkeiten ernennen und einsetzen zu lassen. Die Mailänder hatten gehofft, weil ihnen in der Capitulation das Wahlrecht der Consuln gelassen worden war und sie derselben zu Folge nur eine kaiserliche Bestätigung einzuholen hatten, dieses Wahlrecht werde ihnen, wenn sie sich auf jene Urkunde stützten, auch nach den roncalischen Beschlüssen bleiben. In dieser Hoffnung hatten wohl ihre Abgeordneten allein in diese Beschlüsse willigen können ohne Verrath an der Freiheit der Vaterstadt; jetzt aber, als die Gesandten des Kai¬ sers die frühere Capitulation für vernichtet erklärten durch die späteren und bereits anerkannten Reichsschlüsse, erhob sich in Mailand ein Volks¬ aufstand; man rottete sich zusammen, warf Steine in die Fenster der Häuser, wo die kaiserlichen Gesandten wohnten und wollte diese selbst ermorden, so daß es den Consuln nur mit Mühe gelang, sie unverletzt aus