121 Zweiter Abschnitt. Die Menschenstämme oder Racen. §. 216. Eintheilung des Menschengeschlechts. Nach den bleibenden und deutlich warnehmbaren natürlichen Verschieden¬ heiten theilt man die Menschen in gewisse natürliche Klassen, Menschen¬ stämme oder Racen, ein, es steht jedoch kein einziges Kennzeichen irgend einer Race so fest, daß es nicht auch bei andern angetroffen würde. Büffon nahm 6 Racen an, andere 3 oder 7; am gebräuchlichsten ist Blumenbachs Ein¬ theilung in 5 Racen: die Kaukasier, Mongolen, Neger, Indianer oder Amerikaner und Malayen, welche auch den 5 Erdtheilen in der Art entsprechen, daß die Urbewohner jedes Erdtheils vorzugsweise einem Menschenstamm an¬ gehören. — Über die Zugehörigkeit zu der einen oder der andern Race ent¬ scheiden: 1) die Farbe der Haut; dieselbe ist unabhängig von der Zone und nur ihre Schattirung wird durch das Klima modificirt; 2) Farbe und Beschaffenheit des Haares; bei den einen ist es kraus, wollig und weich und hat dann stets schwarze Farbe, Lei den andern lang, schlicht oder großlockig, dessen Farbe vom tiefsten Schwarz bis zum hellsten Blond wechselt; doch andern sich Bau und Farbe des Haares leicht durch Vermischung und Lebensweise; 3) der Knochenbau, insbesondere die Schädelform, durch welche die Größe des Gehirns und der Gesichtswinkel bestimmt wird, d. h. die Abweichung einer von der Stirn bis zum Kinne gezogenen Geraden von der Horizontalen (bei 70" fängt der Affentypus an); 4) die intellektuellen und moralischen Anlagen; die geistige Entwicklung des Menschengeschlechts hat sich bisher auf einzelne Racen, selbst auf einzelne Völkerstämme beschränkt, während andere sich nie über den Zustand der Barbarei erhoben, manche Racen charakterisirt sogar eine auffallende Stumpfheit des sittlichen Gefühls, doch berechtigt das keineswegs den minder begünstigten überhaupt alle Bildungsfähigkeit und die Menschenwürde abzusprechen. Jeder Menschenstamm zerfällt in Völkergruppen, deren unterscheiden¬ des Merkmal die Verwandtschaft der Sprache ist (daher Sprachstämme), diese in Völkerfamilien, welche mehre verwandte Einzelvölker umfassen. Unter¬ abtheilungen eines Volkes sind die Volksstämme. Beispiele. §. 217. Die kaukasische Race. Die Kaukasi er haben helle, röthlich weiße Haut, die bei den süd¬ lichen ins Braune übergeht, weiches, langes, dichtes Haupt - und Barthaar, das bald schlicht bald gelockt ist, bei den rein weißen meist hellbraun oder blond, bei den dunkler gefärbten dunkelbraun oder schwarz, einen eiförmig gerun¬ deten Kopf mit gewölbter, hervortretender Stirn und unter allen Racen den größten, fast rechten Gesichtswinkel, eine ausdrucksvolle Physiognomie, große schmale Nase, weit geöffnete Augen (bei den nördlichen blau, bei den süd¬ lichen dunkel), kleinen Mund mit senkrecht gestellten Zähnen und einen schlanken, ebenmäßigen Körperwuchs. Auf ihren Wangen kann sich Schamröthe zeigen. Sie haben unter allen Racen das größte Gehirn und sind dem ent¬ sprechend auch die bildungsfähigste, die geistig am höchsten stehende Race und die ausschließlich welthistorische. Die Kaukasier wohnen von der Südspitze Vorderindiens bis nach Island, also in ganz Europa, etwa den N und NO ausgenommen, den 3 großen süd-