746 Deutschland. sen5 Quall en - oder Medusen. Unter den Muscheln sind für die Insulaner am nützlichsten die Miesmuscheln, welche roh und gekocht gut schmecken und eine fast tägliche Kost der Wan¬ geroger sind, und wovon im Frühjahre ganze Schiffsladungen nach Hamburg und andern Orten gebracht werden. Auch sind bei die¬ ser Insel herrschaftliche Austernbanke. Seit 1831 ist hier, statt des frühern Leuchthurmes mit Steinkohlenfeuer, auf einem neu erbauten Leuchthurme ein Lampenlicht als Signal für die Seefah¬ rer. Dieser Thurm tragt eine Laterne, in welcher 67 F. über dem täglichen höchsten Wasser ein durch ein Uhrwerk in Umlauf gesetztes Lampenlicht oder Blickfeuer brennt, welches abwechselnd eine Minute lang scheint und eine Minute verschwindet, wodurch es sich von den benachbarten Leuchtfeuer zu Borkum, Helgoland, Neuwerk und Kuxhafen unterscheidet. Vom Verdeck eines Schif¬ fes, bei 9 F. Höhe des Auges über der Meeresflache, wird dieses Licht auf 3 M. weit gesehen. Die Lippeschen Fürstenthürner. Fabelhaft ist die Ableitung des jetzt fürstl. Hauses Lippe von Wit- tekind, jenem bekannten Heerführer der Sachsen, der im 8. Jahr¬ hunderte lebte und gegen Karl den Großen kämpfte. Vielmehr sind die Vorfahren desselben unter den Dynasten oder edeln Herren zu suchen, die in diesen Gegenden begütert waren und ansehnliche Landstriche erblich besaßen, worunter Bernhard I. und Her¬ mann I., zwei Brüder deren Aufenthaltsort Lipperode oder die Burg Lippe an dem gleichnamigen Flusse war, zum erstenmal in einer Urkunde von 1129 mit dem Beinamen von der Lippe er¬ scheinen. Von den nachfolgenden Dynasten von Lippe baute Bern¬ hard II., erster Anführer und Freund des Herzogs Heinrich des Löwen, die Stadt Lippstadt; erhielt Bernhard III. (1230 — 1275) durch Heirath die Herrschaft Rheda; erbte Simon I (1275 — 1324) einen Theil der Grafschaft Schwalenberg; brachte Si¬ mon III. (1361 — 1410) die Grafschaft Sternberg an sein Haus; und Bernhard VIII. (1536 — 1563) war der erste, der sich nicht bloß, wie seine Vorgänger einen edlen Herrn von der Lippe nannte, sondern auch den Titel eines Grafen führte. Sein Sohn, Simon VI. (1563 — 1614) ist als der Stammvater der noch jetzt blühenden Linie von Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe an¬ zusehen. Durch ein Testament hatte er seinen ältesten Sohn zum regierenden Herrn eingesetzt und ihm die Landeshoheit vorbehalten; seinen damaligen nachgeborenen Söhnen aber gewisse Aemter und Güter zu ihrem standesmäßigen Unterhalt ausgesetzt, mit der ^Be¬ stimmung, daß wenn der älteste Sohn ohne männliche Erben stürbe, ihm alsdann der nächstgeborene folgen, und wenn einer oder der an¬ dere von den nachgebornen Söhnen oder sein Mannsstamm mit Tode