87 . . ' v V . \ So lange die einzelnen Glieder dieses großen Reichskörpers, gleich Len Gliedern des Menschenkörpers, einig und innig zusammen¬ hielten, so lange genossen sie jener glücklichen Ruhe und Festigkeit, welche aus ihrer wohlthätigen Verfassung kräftig hervorgieng. Deutsch¬ land verkannte aber die Wohlthätigkeit dieses glücklichen Verbandes; und diese Verkennung hat sich mit Strömen deutschen Blutes und mit vieler Schmach an unserm Vaterlande gerächt. Statt das beson¬ dere Wohl im allgemeinen zu suchen, sonderten sich die Einzelnen von dem Ganzen ab, und suchten Freiheit und Glückseligkeit auf getrenn¬ ten Wegen. Dadurch wurden sie, einer nach dem andern, leicht von dem Strome des Verderbens, der von Westen her über Deutschland hereinbrach, fortgerissen, und so fiel Deutschland durch sich selbst. Denn als im Jahre 1806 die abgesonderten Glieder sich mit Napoleon, dem damals mächtigen Kaiser der Franzosen, zu einem rheinischen Bunde vereinigt hatten, da sah sich das deutsche Oberhaupt verlassen. Nothgedrungen erklärte der deutsche Kaiser daS Reich für aufgelöst, legte seine Würde als deutscher Kaiser nieder, und nahm den Titel östreichischer Kaiser an. Lange nun kämpften deutsche Brüder gegen deutsche Brüder, und der Ausländer erfocht viele Siege über Deutschland durch vergossenes deutsches Blut. Als derselbe aber 1812 aus Rußland vertrieben wurde, da trennte sich, so wie sie sich mit ihm verbunden hatten, ein deutscher Regent nach dem andern vom schmählichen Bunde, und vereint schlugen sie ihn im Oktober 1S13 in der großen Völkerschlacht bei Leipzig so auf das Haupt, daß er Deutschland auf immer verlassen mußte. Damit aber die Zeit jenes allgemeinen Elendes nicht wiederkehre, so verbanden sich Deutschlands Beherrscher, laut Vertrag vom 8 ten Juni 1815, zu einem deutschen Bunde, dessen Angelegenheiten durch eine Bundesversammlung, wobei der Kaiser yon Ostreich den Vorsitz hat, in der freien Stadt Frankfurt am Main besorgt wer¬ den. Die äußere und innere Ruhe und Sicherheit der deutschen Bundesstaaten im allgemeinen flst zu gründen, und . jeden einzelnen Bundesstaat unabhängig und unverletzbar zu erhalten: das ist der Zweck dieses neuen Bundes, dessen Glieder sich zugleich verpflichtet haben, ihren Unterthanen die Wohlthat einer landständischen Verfas¬ sung zu verleihen. — Von den 3 B u ndes fe stun ge n hat Lan¬ dau baierische, Mainz östreichische und preußische Besatzung; in L ur e m b u r g hat Preußen dgs Mitbesatzungsrecht. !U. Deutschlands Gränzen, Größe und Gebirge. Deutschland gränzt im Norden andre Nordsee, an Dänemark und die Ostsee; im Osten an Preußen, Polen und Ungarn; im Süden an das adriatische Meer, das Lombardisch - Venetianische Königreich und an die Schweiz, im Westen an Frankreich und die Niederlan¬