40 Alexander der Große, um welchen die größten Glücksgüter sich vereinigten, ihn stolz zu machen, wußte dennoch im Angesichte deS Alters sich zu demüthigen. Einst, als ihn auf seiner Siegesbahn Frost und Schnee aufhielt, ließ er ein Feuer anzünden und saß auf seinem königlichen Sessel, um sich zu wärmen. Da erblickte er unter seinen Kriegern einen vom Alter niedergebeugten Mann, der vor Kalte zitterte. Sogleich sprang er zu ihm hin, nahm den Greis bei der Hand und setzte ihn auf seinen eigenen Stuhl. „Es gibt keinen bösen Menschen," sagt der berühmte italienische Dichter Parini, „wenn es nicht ein solcher ist, der gegen das Alter und das Unglück unehrerbietig ist." Eines Tages zürnte er einem Jünglinge, den man°wegen eines schweren Vergehens bei ihm an¬ geklagt hatte. Zufällig begegnete er ihm auf der Straße, als der¬ selbe gerade einen alten Capuckner führte und um Hülfe gegen einige Buben rief, die ihn deßhalb verspotteten und verfolgten. Parini eilte auf den Jüngling zu, nahm ihn in seine Arme und sprach: „Vor einem Augenblicke noch hielt ich dich für verderbt; jetzt aber, da ich Zeuge deiner Achtung für das Alter bin, glaube ich wieder, daß du zu vielen Tugenden fähig sein wirst." Vor einem grauen Haupte sollst du aufstehen, und die Person des Alten ehren, und den Herrn deinen Gott fürchten. 74L Der Ueberwundene. Ha'ns (steht plötzlich still, bückt sich und hebt etwas von der Erde auf). Ei, sieh doch Fritz, was ich da finde! Das Ding ist ordentlich schwer! — Fritz (hinsehend). Das ist ein Päckchen mit Geld! sieh, hier steht es geschrieben: Enthaltend 30 Thaler. H. (hüpfend). O, welch ein Glück! Das macht für Jeden von uns 25 Thaler. Laß und gleich theilen . . . (will ihm das Päck¬ chen aus der Hand nehmen). — F. Du thust ja, Hans, als ob das Geld uns gehörte! H. (ihn verwundert ansehend). Uns gehörte? Wem gehört es denn sonst? — F. Dem, der es vorloren hat! H. Ja, wer weiß, wo der ist! F. Wir müssen ihn aufzu¬ finden suchen! H. Wie machen wir das denn? F. Weißt du nicht mehr, was neulich der Lehrer sagte? Wir tragen das Geld aufs Amt; es wird dann allenthalben bekannt gemacht, daß Geld gefunden worden sei, und wer dann beweisen kann, daß er es verloren, der erhält es wieder. W H. Und wenn sich keiner meldet ♦ ♦ ♦ .? — Dann erst dürfen wir es behalten.