353 am französischen Hose das üppige Wohlleben liebgewonnen. Seitdem er die Regierung von seinem Vater Ulrich übernommen hatte, schien er zwar ernst¬ hafter und gesetzter zu werden; er ließ stch die Regierungsgeschäfte angelegen sein und fragte bei wichtigen Sachen allezeit seinen Schwiegervater, Albrecht von Brandenburg, und seinen Vetter, Eberhard den älteren, um Rath. Von Zeit zu Zeit regte sich doch wieder die alte Lust. Wenn er jagen oder bankettiren, oder außer Lands reiten wollte, kamen ihm die Geschäfte ungeschickt in den Weg; und wenn er zu viel Geld verbrauchte, so machten seine Räthe ihm Vor¬ stellungen darüber, die er nicht gern hörte. So entleidete ihm allmählich das Negieren, und er machte sich mit dem Gedanken vertraut, die beschwerliche Last abzulegen und ganz seiner Bequemlichkeit zu leben. Sein Vetter, Eberhard der ältere, kam diesem Gedanken, der ihm eine Auskunft auf 2Biet>emmnigmig des Landes eröffnete, aufs bereitwilligste entgegen; und nach mehrfacher Ueber- legung kam am 14. December 1482 der wichtige Münsinger Vertrag zu Stande, an dessen Berathung außer den beiden Grafen und ihren Räthen auch die Ritter und Prälaten, so wie die Abgeordneten der Städte und Aemter Theil genommen hatten. Es wurde beschlossen, beider Land und Leute zusammen in ein Regiment und Wesen zu thun, „damit wir unser Leben lang und nach uns unsere Erben und die löbliche Herrschaft Württemberg zu ewigen Zeiten ungetheilt als ein Wesen ehrlich, löblich und wehrlich bei einander bleiben und dem heiligen Reich, auch gemeinem Nutzen, desto stattlicher erschießen und vor sein mögen, wie unsere Vorvordern auch thaten." Wegen der Erbfolge wurde ausgemacht, daß allweg der älteste Herr von Württemberg regieren solle, und Stuttgart sollte die Residenz des gemeinschaftlichen Hofs und der Sitz der vereinigten Regierung sein. Eberhard im Bart sollte, als der ältere, die Ne¬ gierungsgeschäfte allein besorgen, und seinem Vetter war somit die Arbeitslast abgenommen, tvährend er fast alte Rechte und Vortheile eines Regenten fort¬ während zu genießen hatte. Als aber dieser bei seiner verschwenderischen und zügellosen Lebensweise bald da bald dort Gelegenheit nahm, einzelne Punkte des Vertrags zu übertreten, und Eberhard der ältere sich dies nicht gefallen ließ, kam ihn bald der Renkaus an, und wenn man dem wankelmüthigen Manne nachgegeben hätte, so wäre es bald wieder zur Aufhebung des Münsinger Ver¬ trags gekommen. Allein Eberhard im Bart sagte: „Vetter, wir können nicht beide regieren; ich hab mich müssen des Regiments annehmen und hab um dieses Zusammenwerfen auch nicht gebeten; denn ich sonst wollte bessere Tage und mehr Lust gehabt haben als so. Da ich aber darein kommen bin, mein ich auch darin zu bleiben." Dabei beharrte er auch unter den vielfachen Streitigkeiten und Vereinigungsversuchen. 162. Cotumbus, der Entdecker Amerikas. Handel und Schifffahrt gehören zu den wohlthätigsten Unternehmungen des Menschengeschlechts. Küstenbewohner gelangten weit früher zn Bildung und nützlichen Einrichtungen, als die tief im Innern des Landes Wohnenden; denn das Wasser er¬ leichtert den Verkehr, und je vielseitiger der Verkehr ist, um so mehr Gelegenheit bietet sich zur Bildung. Darum sind Entdecker und kühne Seefahrer stets wichtige Werk- Lesebuch.