404 10. Unrecht Gut gedeiht nicht und kommt nicht auf den dritten Erben. 11. Kirchengehen säumet nicht. 12. Harren und hoffen läßt den Himmel offen. 188. Johann Jakob Moser ans Hohentwiel. (t 1785.) Ein Württemberger kann nicht leicht von der Bergfeste Hohentwiel hören, es fällt ihm dabei sein wackerer Commandant Konrad Wider hold ein, ein Muster mannhafter Treue gegen seinen Fürsten und dessen Land. Aber auch der Name eines andern Württembergischen Ehrenmannes, der etwas über hundert Jahre später eine Zeit lang Hohentwiel bewohnt hat, ist gleichsam in dieses grossartige Denkmal eingegraben, der Name: Johann Jakob Moser. Zwar war Moser nicht Commandant auf der Feste, sondern Gefangener in der¬ selben; aber es dürfte schwer sein zu sagen, welcher von beiden Männern es mit seinem Herzog und dem Lande treuer gemeint, und vor wem man den Hut tiefer herunterthun soll, ob vor dem Commandanten oder dem Arrestanten. Moser war geboren zu Stuttgart am 18. Januar 1701. Er zeigte schon als Knabe grosse Gaben und einen ungewöhnlichen Fleiss. In seinem 19. Le¬ bensjahre war Moser schon Professor in Tübingen und erlangte bald im In- und Ausland als Lehrer des Staatsrechts, als Schriftsteller, und vor allem als gerader, redlicher Mann ohne Falsch einen grossen und wohlverdienten Bus. Nach einem längeren und ehrenvollen Aufenthalt im Ausland wurde er Consulent (Bechtsbeistand) der württembergischen Landschaft oder Landstände zu Stuttgart. Es war im Jahr 1751. Der damals regierende Herzog Karl, ein Mann von schönen Gaben, hatte seine Kegierung in einem guten Sinn an¬ getreten, war aber durch böse Kathgeber nach und nach auf üble Wege ge¬ führt worden, und besonders seitdem ein Ausländer, der Graf Monmartin, er¬ ster Minister des Herzogs war, wurde der Landschaft mit ausdrücklichen Wor¬ ten ein unbegrenzter und unumschränkter Gehorsam zugemuthet. Darein konnte die Landschaft ihrem Eide gemäss durchaus nicht willigen. Weil Moser als Consulent der Landschaft immer das Wort führen musste, so fiel der ganze Hass des Herzogs und seines Ministers auf ihn, und er sah bald ein, dass er unter solchen Umständen entweder das Land im Stich lassen, oder ein Opfer für dasselbe werden müsse. »Das erstere konnte und wollte ich Gewissens halber nicht«, sagte er, »also erfolgte das letztere«, — Man muthete ihm die Auslieferung von Landesgeldern ohne Bevollmächtigung von Seiten des Land¬ tags zu; da erklärte er: »Ehe ich wider Pflicht und Gewissen handeln wollte, ehe wollte ich meinen grauen Kopf hergeben.« Und daran that er recht: der Herzog aber war damit nicht zufrieden. Es war am 12. Juli 1759, als ihn dieser nach Ludwigsburg bescheiden liess. Da er dort im Vorzimmer so lange warten musste, bis man ihn dem Herzog gemeldet hatte, sagte er geschwind zu einem anwesenden Sekretär (Geheimschreiber) :