142 Pflichtenlehre. ausgerüsteten Männer können mit Recht erwarten, daß für ihre Lebensbedürfnisse gesorgt werde, in dem Grade sie Zeit und Kraft dem allgemeinen Vesten widmen müssen. Dann ist der Lehrstand bestimmt, theils die allgemeine Entwickelung der geistigen Kräfte und der Mittheilung nütz¬ licher Kenntnisse zu besorgen, wie solches durch die Lehr¬ anstalten geschieht, theils die höheren Bedürfnisse deS mensch- chen Geistes und Herzens anzuregen und zugleich durch reli¬ giöse Ueberzeugungen und Gefühle zu befriedigen, wie solches die Kirche bezweckt. Je mehr Bildung deS Geistes und Herzend zur wirksamen Ausrichtung dieses Berufes gehört, desto mehr-Muß diesem Stande vorzüglich Achtung und ein hinreichendes Einkommen gewahrt werden. — Endlich kann man die, welche ohne Geschäfte leben, den Zehrstand nennen. Neunte Abtheilung. Sprach lehre. Der Mensch besitzt die Fähigkeit, Empfindungen und Ge¬ danken nicht bloö durch Geberven, sondern auch durch be¬ stimmte Laute auszudrücken. Durch Zusammenordnung derselben entstehen Silben, aus diesen Wörter, aus diesen Sätze, und aus diesen Reden. Wenn die Laute durch sichtbare Zeichen oder Buchstaben dargestellt werden, so entsteht die Schrift. Die Lehre vom Sprechen, Schrei¬ ben und Lesen nennt man Sprachleh re (Grammatik), aus welcher Folgendes das wichtigste ist: I. Uebersicht der Wörter. Die Wörter einer Sprache, besonders der deutschen, sind 1. Ding Wörter (Substantive), welche einen selbst¬ ständigen oder' so gefaßten Gegenstand ausdrücken, als Baum, Größe, und außerdem wieder in Eigen n amen und Ge¬ meinnamen unterschieden werden, als: Brocken, Berg. 2. Beilege Wörter (Adjektive), welche einem Dinge Etwas beilegen oder zuschreiben, als steil, hoch. Das Beigelegte kann dem Dinge in einer dreifachen Weise oder Abstufung zugeschrieben werden, entweder ohne Vergleichung oder in Vergleichung mit einigen andern oder mit allen Dingen, die es übertrifft, als in der ersten, h o ch, der zwei¬ ten h ö h e r, der dritten h ö ch st e.