24 a) Optik in engerer Bedeutung; Lehre von den allgemeinen Gesetzen des Sehens, in so fern die Lichtstrahlen in gerader Rich¬ tung in unser Auge fallen. b) Dioptrik (Strahlenbrechungslehre); die Lehre von den Gesetzen der Brechung der Lichtstrahlen, wenn sie aus einer durch¬ sichtigen Materie (Mittel) in die ande¬ re gehen. . c) Katoptrik (Strahlenzurückwerfungs- lehre); die Lehre von den Gesetzen der Zu- rückwerfung (Reflexion) der Lichtstrahlen, wenn sie auf polirte Körper (Spiegel) fallen. An merk. Ein Theil der Optik ist 2) die Perspektiv, welche die Gegenstände auf einer ebenen Fläche so abbilden leürr, wie sie dem Auge aus ir¬ gend einem gegebenen Standpunkte erscheinen, b) die Photo m etr ie, welche sich mit der Ausmessung der Stärke des Lichts beschäftigt. 3) Akustik (Schalllehre); Lehre von den Gesetzen der Entstehung, Dauer, Fort¬ pflanzung und Zuruckwerfung des Schal¬ les und den hierauf beruhenden Erfah¬ rungen. 4) Astronomie im weitern Sinne (Welt- körperlehre). a) Astronomie im engern Sinne; die Lehre von der Lage, Gestalt, Große und Bewegung der Weltkörper. Sie heißt: a) sphärische, wenn sie die Weltkör¬ per betrachtet, wie sie uns in die Sinne fallen. b) theo- X