36 Erstes Hauptstück. Einfluß in den ihrer Verwaltung anvertrauten Bezirken mit so gutem Erfolge geltend zu machen, daß von mehreren Gemeinden Bittschriften an die Regie- rung eingingen, welche um Aufhebung der dem Lande doch nur zum Unheile gereichenden Verfassung baten. Obwohl die in den gnädigsten Ausdrücken abgefaßte Antwort des Großherzogs eine ablehnende war, wurde cs doch bald offenbar, daß man darauf ausging, die dem Volke durch die Verfassung zu¬ gestandenen Rechte auf das engste mögliche Maß zu beschränken. Die Wahlen zu der neuen Ständevcrfammlung wurden so lange als möglich hinausgescho¬ ben; alle Mittel der Einschüchterung und der Bestechung wurden angewandt, um die Wähler im Sinne der Regierung zu bearbeiten; und als am 24. Februar 1828 der Landtag von neuem zusammentrat, hielt der Großherzog es für angemessen, in seiner Eröffnungsrede den Ständen ausdrücklich zurück¬ zurufen, daß nach den Beschlüssen der Bundesversammlung alle Negierungs¬ gewalt in den Händen des Regenten vereinigt bleiben müsse, und daß die ständische Mitwirkung sich nur innerhalb bestimmter, durch die Bundesgesetze vorgczeichncter Grenzen bewegen dürfe. Die nähere Erläuterung dieser vor¬ bedeutungsvollen Worte brachte zwei Tage später ein Gesetzentwurf, durch welchen die Verfassung wesentliche auf die Beschränkung des volksmäßigen An¬ theiles an der Gesetzgebung wohlberechnete Veränderungen erfuhr. Die Stände sollten in Zukunft, statt wie bisher alle zwei Jahre, nur alle drei Jahre zusammenberufen, die Steuern demgemäß nicht auf zwei, sondern auf drei Jahre bewilligt und die Mitglieder der Abgeordnetenkammer nicht mehr, wie die Verfassung es vorschrieb, bei jedem Landtage durch theilweise Ernennung ergänzt, sondern auf sechs Jahre gewählt werden. Von der frühern freisin¬ nigen Mehrheit waren durch die letzten Wahlen nur drei Mitglieder, Dutt- linger, Föhrenbach und Grimm, in die Kammer zurückgeschickt worden, deren Stimmen in einer den Wünschen des Hofes unbedingt ergebenen Versammlung ungehört verhallten. Nicht allein das Gesetz über die Veränderungen der Wahlordnung,. sondern alle übrige von der Negierung ausgehende Vorschläge wurden daher mit großer Stimmenmehrheit angenommen; und der Großher¬ zog konnte bereits am 14. Mab den Landtag mit der Versicherung schließen, daß derselbe seinen Erwartungen vollkommen entsprochen habe. „Wir stehen," sagte der durch seine vorgefaßten Meinungen beherrschte Fürst, „wenn nicht alle Zeichen trügen, am Anfange einer bessern Zeit, deren Früchte vielleicht bereits zur Reife gediehen sind, wenn ich Sie wieder vor mir versammelt