244 XI. B. Die Kurfürsten nach der Reformation. auf von den Preußen gefangen genommen und erst nach 9 Jah⸗ ren losgekauft wurde, gab dem Orden freie Hand, sich von den ihm lästigen Bedingungen der Lehnspflicht frei zu machen und seine Eroberungen zu seinem alleinigen Vortheil weiter auszu— dehnen. Mit dem Kreuzheere, das sich auf den Ruf des Papstes in Deutschland gesammelt hatte, zog eine große Schaar von deusschen Einwanderern ins Land, welche, die erste deutsche Stadt Thorn hierselbst gründeten, während andere dem Kreuzheere folgten und weiter abwärts an der Weichsel Kulm abauten, beide unter dem Schutze der gleichnamigen Burgen. Den neu angezogenen Bürgern wurden durch die „Kulmische Handfeste“ große Vergünstigungen zugestanden welche ganz da— zu geeignet waren, zählreiche Ansiedler aus Deutschland heran— zulocken. Schon 1233 konnte deshalb die dritte Stadt Marien— werder, in Pomesanien, bei der gleichnamigen Burg angelegt werden.“ Mit Hülfe neuer Schaaren von Kreuzfahrern drang man von dieser Basis an der Weichsel östlich in das Innere des Landes und eroberte 12134 Pomesanien; schon 1237 wurde die Burg Elbing am Flusse gleiches Namens gegründet und von hier aus Pogesanien zum Christenthum und unter deutsche Herrschaft gebracht. Die vortheilhafte Lage der Burg Elbing aber veranlaßte Lübeck, daneben auch die Stadt zu grün⸗ den, die Lübecksches Recht erhielt. Die unterworfenen Bewohner den eroberten Landschaften erhielten gleiche Rechte mit den eingewanderten Deutschen; wie diese hatten sie fortan ihren Grundbesitz als Ordenslehen anzusehen, für welchen sie Zins zu entrichten und persönliche Dienste zu leisten hatten. Der Papst halte inzwischen 1234 den Orden mit Preußen belehnt und sich für seinen Oberlehnsherrn erklärt, so daß Christian, 1240 aus der Gefangenschaft befreit, auch durch die zähesten Verhandlun— gen nichts weiter zu erreichen vermochte, als daß den anzulegen— den Bisthümern 4 des eroberten Landes einverleibt werden, der Orden dagegen in voller Unabhängigkeit besitzen sollte. Eine furchtbare Seuche, die darauf das Land heimsuchte und einen großen Theil der Bevölkerung hinwegraffte oder ver⸗ lrieb, gab die Veranlassung, daß eine große Menge Polen, vor— züglich aus dem Ritterstande, sich in Preußen niederließ. Gegen das Versprechen, den Zehnten zu zahlen und Kriegsdienste zu leisten, wurden ihnen Besitzungen nrit vielen Vorrechten als erbliche Lehen überwiesen, und dasselbe wurde auch denen zu Theil, welche aus Pommern her eingewandert waren. Noch chr wurde die Kraft des Ordens dadurch vergrößert, daß sich