260 XVII. Ludwig XIV. UM dahin zu gelangen, und die unzusammenhänden, zerstreuten Elemente einander näher zu bringen und sich miteinander verschmelzen zu lassen, und das hat Ludwigs XIV. Verwaltung erreicht; in Frankreich, wie in ganz Europa gab eS keine schwierigere Aufgage, als die Central¬ gewalt in alle Theile der Gesellschaft dringen zu lassen, und aus der Centralgewalt die Mittel der Starke des Gesellschaftsverbandes zu schöpfen. DaS war das Streben Ludwigs XIV. und das ist ihm bis auf einen gewissen Grad, wenigstens ungleich besser, a!S den vorhergehenden Regierungen gelungen. Bei dem Einzelnen kann ich mich hier nicht aufhalten, aber gehen wir alle Zweige des öffent¬ lichen Dienstes durch, das Steuer-und Straßenwesen, die Industrie, die Kriegsverwaltung, alle Institute irgend eines Zweiges der Ver¬ waltung, alle verdanken ihr Entstehen, ihre Entwicklung, ihre be¬ deutende Verbesserung Ludwig XIV. Als die größten Verwaltungs¬ männer ihrer Zeit stehen Colbert und Louvois da, sie haben ihr Genie bei der Verwaltung ihrer Ministerien entfaltet. Dadurch erwuchs auch seine Regierung zu einer Allgemeinheit, zu einem Gewichte, zu einer Consistenz, welche rings um ihn allen europäischen Regierungen abging. AuS dem legislativen Gesichtspunkte bietet seine Regierung dieselben Erscheinungen und leitet uns auf seine Vergleichung mit der ungeheuren Revisionsarbeit und allgemeinen Umgestaltung der Gesetzgebung durch die Consularregierung. Eine ganz ähnliche Arbeit fand unter Ludwig XIV. Statt. Seine großen Ordonnanzen, die Criminalordonnanz, die Gerichts-, Handels-, Marine-, Was¬ ser- und Forst-Ordonnanzen, sind wahre Gesetzbücher, welche wie die in unserer Zeit bearbeitet und im Staatsrathe besprochen wurden. Gegen die Gesetzgebung selbst läßt sich unendlich viel einwenden; sie ist voller Fehler, die jetzt erst ganz hervortreten, und von Niemand weggeläugnet werden können, nirgends entspricht sie dem Geiste wah¬ rer Gerechtigkeit und Freiheit, wohl aber dem Zwecke einer öffentli¬ chen Ordnung, eines größeren Haltes und größeren Stetigkeit der Gesetzgebung selbst. Und schon das war damals ein großer Fort¬ schritt, und es läßt sich nicht bezweifeln daß Ludwigs XIV. Ordon¬ nanzen alle früheren bei Weitem übertroffen und Frankreichs Gesit¬ tung bedeutend gefördert haben. Von welchem Gesichtspunkte auS wir auch diese Regierung be¬ trachten mögen, die Quelle ihrer Macht und ihres Einfluffes wird bald