172 die Beschlüsse des Wiener Congresses. Das deutsche Reich wurde nicht wieder hergestellt, die deutschen Für¬ sten und die 4 freien Städte wurden aber durch die deutsche Bundesacte vom 8. Juni 1815 zu einem Staatenbunde vereinigt, dessen Mitglieder, in voll¬ kommener Unabhängigkeit und Selbstständigkeit, sich zur Erhaltung der inneren und äußeren Sicherheit Deutsch¬ land's vereinigten. Die zum deutschen Bunde ge¬ hörigen Fürsten und Städte sind: der Kaiser von Oester¬ reich, die Könige von Preußen, Bayern, Sachsen, Han¬ nover und Württemberg, der Großherzog von Baden, der Kurfürst von Hessen, der Großherzog von Hessen, der König der Niederlande (wegen Luxemburg), die Großherzoge von Sachsen, Mecklenburg und Oldenburg, der König von Dänemark (wegen Holstein), die Her¬ zoge von Braunschweig, Nassau, Sachsen und Anhalt, die Fürsten von Lippe, Schaumburg-Lippe, Waldeck, Schwarzburg, Neuß, Liechtenstein, der Landgraf von Hessen-Homburg, die freien Städte Frankfurt a. M., Hamburg, Bremen und Lübeck. Die Berathung und Förderung der gemeinsamen Angelegenheiten und Bun¬ deszwecke liegt dem Bundestage, d. h. der immer¬ währenden Versammlung der Abgeordneten sämmtlicher Bundesglieder, ob. Der Bundestag hat in Frank¬ furt a. M. seinen Sitz und wurde am 5. Nov. 1816 daselbst eröffnet. Der österreichische Bundestagsgesandte führt den Vorsitz. §. 38. Der langen Reihe von Kriegsjahren folgte in Deutschland eine Zeit des Friedens, die selbst während gewaltsamer Bewegungen in den Nachbarlän¬ dern (namentlich 1830 in Frankreich, den Niederlanden und Polen) nur in einigen Gegenden vorübergehend unterbrochen wurde. Als aber im Februar 1848 eine neue Revolution in Frankreich ausbrach, bemächtigte sich die Bewegung auch des gesummten deutschen Volkes.