F. ist es aber in Sen Erbländern des Gcstcrreichffchen -Hauser- ? A. Die Römisch - Cacholische Kirche ist da¬ selbst die herrschende; jedoch duldet man auch in einigen Provinzen die Protestantische. F. Rann der Raffer auch für sich allein in Sachen, die die Religio» oder Oie Regierungs-Form berreffen, etwas vornehmen? A. Nem; er muß sich nach den verschiedenen Constitutionen und besonders nach dem Westphq« tischen Fr-iedens-Schlrffe von 1648 richten. F. Ist kein besonderes Kollegium, das für die Aufrechthaltung Oer Gesetze und für die Rech¬ te der Protestanten sorgen must? A. Ja; es ist ems zu Aegenspurg, und besteht aus den Gesandten der protestantischen Fürsten. Man nenne! es das Corpus Evangelicorum* F. wie nennet man die Reichsstände, in sofern sie insgesamt als eine Art einer Repu¬ blik betrachtet werden? A. Man nennet es das Corpus Germaniciuu, oder den deutschen Staats--Körper. Das Türkische Reich. F. Xpie heißt der jetzt regierende Türkische Raffer? A. Aebdul ^>ämerh, gebohren den 18. Mai, 1724, und regiert feit 1774. F, Ist diese würde erblich? A. Ja. Die Thron - Folge aber nicht so ordentlich, als bey den christlichen Fürsten. F. Wie