Europa. Die europäischen Staaten. 637 Unfein. — Kaum sind die in den Pyrenäen gelegenen freien Gebiete von Andorra und St. G ou st als selbstständige Republiken und Staaten zu nennen. §. 73. Europa enthalt demnach 3 Kaiserthümer, 16 selbstständige Königreiche, 1 geistlichen Staat, 8 Großherzogthümer mit Einschluß eines Churfürstenthums, 9 Herzogthümer, 10 bis 14 Fürstenthümer, 1 Landgrafschaft, 4 freie deutsche Bundes; städte, die aus 22 Cantonen bestehende Schweizer Eidsgenossenschaft, und außerdem noch 2 Republiken, also im Ganzen 76 verschiedene selbstständige Staaten, zu denen noch 4 Fürstenthümer (Monaco, Moldau, Walachei, Servien), mit sehr bedingter Selbstständigkeit, und das Hierarchat Montenegro treten würden. Die Zahl der selbst¬ ständigen Staaten war früher bei weitem größer; mehrere Königreiche, viele Herzog¬ thümer und Fürstenthümer sind Bestandtheile anderer Staaten geworden, ihr Name hat sich noch als Provinzialbezeichnung erhalten. §. 74. Betrachten wir diese einzelnen Staaten nach ihrer Vertheilung unter die Hauptsprachenstamme, so sehen wir, daß die Völker des germanischen Sprachenstammes die größte Zahl und Mannigfaltigkeit der Staatsverhaltnisse zeigen, dann kommen die Völker des griechisch-lateinischen Stammes, am einfachsten sind die Staatsverhältnisse der slavischen Stämme, unter denen jetzt nur 1 selbstständiger Staat besteht; viele ihrer Stämme und Zweige sind Bewohner von einzelnen Staatstheilen verschiedener Staaten. Der germanische Hauptsprachen- und Völkerstamm enthält 1 Kaiserthum, Oesterreich; 10 Königreiche, wovon Deutschland im weitern Sinne allein 7, (Preußen, Sachsen, Hannover, Baiern, Würtemberg, Niederlande, Belgien,) im engern 5 enthält, außerdem Dänemark, Schweden und Norwegen, Groß-Britannien; 7 Gro߬ herzogthümer, und zwar alle dem deutschen Stamme (Oldenburg, die beiden Meklen- burg, Weimar, die beiden Hessen und Baden); 7 Herzogthümer (die 3 Sachsen, die beiden Anhalt, Braunschweig, Nassau) ; 10 Fürstenthümer (die beiden Lippe, Waldeck, die beiden Schwarzburg, die beiden Hohenzollern, die beiden Reuß und Liechtenstein); die Landgrafschaft Hessen; ferner die 4 freien deutschen Bundesstädte, und von den 22 Schweizercantonen 16 fast ausschließlich, wovon bei der Schweiz; also im Ganzen 56 Staaten, von denen allen 53 den deutschen Völkern im weitern Sinne angehören. Der griechisch-lateinische Hauptsprachen- und Völkerstamm enthält 6 Königreiche: Portugal, Spanien, Frankreich, Sardinien, Neapel, Griechenland; 1 Großherzogthum: Toscana; 1 Kirchenstaat; 2 Herzogthümer: Parma und Modena; (1 Fürstenthum: Monaco); 4 Freistaaten: Marino und die Schweizer Kantone Tessin und Wallis, und zum Theil Graubündten (Andorra, St. Goust), die ionischen Inseln. Unter den selbstständigen slavischen Staaten sind eigentlich nur das große russische Kaiserthum zu nennen; nur zum Theil selbstständig sind die Fürstenthümer Servien, Moldau und Walachei; die übrigen slavischen Völker gehören unter andere, besonders unter deutsche Staaten, ein großer Theil auch unter das türkische Kaiserthum, das eigentlich keinem bestimmten Sprachstamm angehört; das regierende Fürstenhaus ist mit dem geringsten Theil der Bevölkerung dem Turkenftamm zugehörig, die Mehrzahl der Bewohner sind Romanen, Griechen, Illyrier, Slaven. — Verschieden ist der Charakter der verschiedenen Staaten nach ihren sprachlichen Verhältnissen, kein Staat, außer den italienischen Staaten und Portugal, und den kleinern deutschen Staaten, enthält ausschließlich Bewohner eines Volksstammes, die meisten haben eine mehr oder minder sprachlich verschiedene oder gemischte Bevölkerung, die bei Betrachtung der einzelnen Staaten näher ins Auge gefaßt werden soll. tz. 75. Das Staatsgebiet nach Lage und Größe, die Bevölkerungs- Verhältnisse nach Zahl, Volksdichtigkeit, nach sprachlicher und religiöser Verschieden¬