Europa. Die europäisch-germanischen Staaten. 645 tz. 2. Nach diesen verschiedenen Elementen findet eineDreitheiligkeit der ger¬ manischen Staaten statt; die europäisch-germanischen Staaten sind 1) Staaten am Ostseebecken, 2)Staaten amNordseebecken, 3)Staaten inDeutschland. 1) Die germanischen Staaten am Ostseebecken umfaffen a. die deutschen Ostseeländer, b. Dänemark, c. Schweden mit seiner dem atlantischen Meere unmittelbar zugewendeten Westseite Norwegen; 2) die germanischen Staaten der Nordsee: a. die Niederlande, I). Belgien, 6. das britische Inselreich; 3) die germanischen Staaten von Deutschland: die Staaten des Ostsee-, die des Nordsee-, die des schwarzen Meergebiets, eine Eintheilung, die sich staatlich nicht durchführen läßt, besser als die norddeutschen, als die mittel¬ deutschen und die süddeutschen Staaten mit dem Alpenlande der Schweiz aufzufassen und zu bezeichnen wären. Eine zweite Dreitheiligkeit der germanischen Staaten tritt in ihrem dreifachen Hauptcharakter als Festland, Halbinselland und Jnselland auf, mit welchem eine doppelte Dreitheiligkeit in sprachlicher und kirchlicher Beziehung verbunden ist. 1) Das germanische Festland ist Deutschland mit den deutschen Ostsee- küstenländern und den südlichen Nordseeküstenländern, den Niederlanden und Belgien, Deutschland im weitern Sinne des Wortes; in das germanische, vorwaltend deutsche Sprach- und Völkerelement ist von 0 her das slavische, von W und 8 das romanische Element eingedrungen, beide haben in ihrem Gefolge den Katholizismus dem sonst vorwaltenden Protestantismus hinzugefügt. Die deutschen Staaten, die Niederlande, Belgien, die Schweiz. 2) Das skandinavische Halbinselland mit den ihm zugehörigen Inseln hat eine fast rein germanische, die skandinavische Bevölkerung, die nur wenig mit finnischen und lappischen Elementen vermengt, fast ausschließlich dem Pro¬ te st antismus angehört, schon frühzeitig eine Geschichte, eine historische Bedeut¬ samkeit und Einwirkung gehabt hat. Die skandinavischen Königreiche Dänemark und Schweden mit Norwegen. 3) Das britische Inselland mit seinen beiden großen Bruderinseln und den ihnen zugehörigen Inselgruppen hat zum vorwaltenden englischen Völkerelemente das celti sch e Element der Schotten und Iren, und mit dem letztem zum vorwaltenden Protestantismus den Katholizismus als lebenbestimmendes kirchliches Element aufgenommen. Das britische Königreich. §. 3. So erstreckt sich das germanische Europa von der Schelde- bis zur Memel- mündung, von den atlantischen Meeresküsten Großbritanniens bis zu den schwedischen Ostseeküsten, von den Alpen und dem istrischen Meerbusen des Adriameers bis zur nördlichsten, ins Eismeer hineinragenden Spitze von Europa. Mannigfaltig sind seine horizontalen, durch die Verbindung von Meer und Land bestimmten, sind seine vertikalen Gliederungsverhältnisse, die einen großen Wechsel von Höhe und Tiefe darstellen, zum Theil die größten Erhebungsverhältnisse von Europa, die weitesten Tiefebenen von Westeuropa, eine große Mannigfaltigkeit der Gewässer enthalten, eine Verschieden¬ artigkeit des Klimas zeigen, reiche Mineralschätze im Schooße der Berge, die reichsten in Europa, noch weite und zum großen Theil gut gepflegte und bewirthschaftete Waldungen, weite Räume für Ackerbau und Landwirthschaft darbieten, zum Theil die fruchtbarsten, mit dem sorgfältigsten Anbau in ganz Europa. Seine reiche Bevölkerung verhältnißmäßig in den meisten Theilen, besonders im kontinentalen und den insularischen Theilen, die zahlreichste in ganz Europa, geistig begabt und voll Thatkraft, ist ausge- vr. R. Schneider, Handb. d. Erdkunde. 42