400 und sie in verständiger Weise zu befolgen. Seitens der Handwerkskammer für Elsaß-Lothringen ist daher mit Recht angeordnet worden, daß in ihrem Bezirk in der Gesellenprüfung ein jeder Prüfling die Vertrautheit mit den Unfallvcrhütungsvorschriften seines Berufs nachweisen muß. W. Walter. 334. Von der Gewerbeanfsichl. Vogesenstein, den 14. Juli 1904. Lieber Freund! Mit Bedauern habe ich aus Deinem letzten Schreiben ersehen, daß in Eurer Werkstätte ein braver Arbeiter infolge eines Unfalls verunglückt ist. Wie Dir, so ist es auch mir herzlich leid um den Armen. Trotzdem kommt es mir höchst sonderbar vor, daß Du mißmutig bemerkst: „Ach, um den armen Arbeiter in der Wcrkstätte bekümmert sich ja niemand!" Fehl¬ geschossen, mein Lieber, und dazu noch recht tüchtig! Weißt Du nicht, daß die Behörde sogar besondere Beamte zur Wahrnehmung der Aufsicht über die Werkstätten und Fabriken bestellt hat? Wahrscheinlich nicht, da Du sonst obigen „Stoßseufzer" gewiß unterlassen hättest. So vernimm denn: Nach § 139b der Gewerbeordnung, deren Kenntnis einem jeden Hand¬ werker dringend vonnöten ist, haben neben der Polizei besondere Beamte, die sog. Gcwerbeaufsichtsbeamten, über die Bcfolgimg der verschiedenen Vor¬ schriften obengenannten Gesetzes zu wachen. Vor allem haben sie darauf hinzuwirken, daß die Bestimmungen über die gesetzlich zugelassene tägliche Arbeitszeit und die Sonntagsruhe sorgsam befolgt und die Arbeiter vor Gefahren gegen Leben, Gesundheit und Sittlichkeit geschützt werden. Auch die Ausführung der Bestimmungen über die Arbeitsordnungen, Arbeitsbücher, Zeugnisse, Lohnzahlung u. s. w. haben die Gewerbeaufsichtsbeamten zu überwachen. Ihre Tätigkeit bezweckt, kurz gesagt, „eine möglichst vollständige und gleichmäßige Durchführung der Gewerbeordnung und ihrer Ansführungs¬ bestimmungen." Durch sachverständige Beratung und wohlwollende Ver¬ mittelung suchen sie den Arbeitern den vollen, durch das Gesetz ihnen zuge¬ dachten Schutz zu verschaffen, ohne dem Gewerbe unnötige Opfer oder zwecklose Beschränkungen aufzuerlegen. Arbeitgebern und -nehmern bringen die Gcwerbeanfsichtsbcamten gleiche Bereitwilligkeit zur Vertretung ihrer berechtigten Vorteile entgegen. Elsaß-Lothringen ist bezüglich der Gewerbeaufsicht in 3 Anfsichtsgebiete geschieden, welche den 3 Bezirken entsprechen. Doch ist das Oberelsaß, seiner hervorragenden gewerblichen Bedeutung entsprechend, mit 2 Gewerbe¬ inspektionen versehen, von denen die eine ihren Sitz in Colmar, die andre in Mülhausen hat. Die Gewerbeaussichtsbeamten haben das Recht, die gewerblichen Anstalten ihres Aufsichtsbezirks zu jeder Zeit, auch in der Nacht, zu betreten. Doch sind sie vorbehaltlich der Anzeige von Gesetz¬ widrigkeiten zur Geheimhaltung der amtlich zu ihrer Kenntnis gelangten