80 Volkswirtschaft. No. 49. 50. gütung für eine geleistete Arbeit. Merkwürdigerweise hat es Zeiten gegeben, wo jeder Kapitalzins als sündhaft, als „Wucher", angesehen wurde. Noch unter Kaiser Karl dem Großen wurde ein strenges Ver¬ bot gegen alle Kapitalzinsen erlassen. Als man aber später zur Einsicht kam, daß dieses Verbot nur dazu führe, den Geldhändlern, namentlich den Juden, große Vorteile zu gewähren, so wurde ein nicht zu über¬ schreitender Zinsfuß bestimmt und der erlaubte Zins auf höchstens 6% beschränkt. Wer mehr Zins erhob, wurde als Wucherer bestraft. Gegenwärtig finden auch diese Bestimmungen keine Anwendung mehr; nur der wirkliche Wucher, welcher eine nachweisbare Übervorteilung in sich schließt, wird bestraft. Dagegen hält man es z. B. nicht für Wucher, wenn jemand an einem Hauskauf in kurzer Zeit einen Gewinn von 20—25% erzielt, oder wenn ein Handwerker an seiner Arbeit 30 °lo verdient. In diesen Fällen ist es dem freien Ermessen des Käufers überlassen, ob er das Kaufobjekt um den geforderten Preis erwerben will oder nicht. Etwas anderes ist es, wenn ein habsüchtiger, herz¬ loser Mensch die Not seines Mitmenschen benützt, um ihn zu über¬ vorteilen und dessen Besitztum an sich zu bringen. Ohne Geld kann der Schlosser kein Eisen, der Schreiner keine Bretter, der Landmann keine Güter und kein Vieh kaufen. Haben sie die erforderlichen Geldmittel nicht, so müssen sie ein Kapital aufnehmen, und dieses setzt sie in den Stand, ihr Geschäft betreiben, ihre Ar¬ beitskraft verwerten zu können. Daher erscheint es nicht mehr als billig, daß sie einen kleinen Teil ihres Gewinnes als Entgelt dem Kapitalisten abtreten. Letzterer leistet dem Schuldner einen wichtigen Dienst, und dieser belohnt ihn dafür mit den Zinsen. Nach M. Block. 50. Vom Kredit. Papiergeld, Wechsel, Checks und drgl. können als Vertreter des Metallgeldes angesehen werden; sie enthalten ein Zahlungsversprechen und werden nur dann angenommen, wenn der Empfänger glaubt, dass der Versprechende (z. B. der Staat, der Aussteller) zur richtigen Zeit zahlen kann und wird. Im Vertrauen hierauf gewähren somit die Gläu¬ biger dem Schuldner in gewissem Sinne einen Kredit. Im geschäftlichen Verkehr kommt es häufig vor, dass der Käufer die erkauften und zu verarbeitenden Rohmaterialien nicht gleich bar