112 B. (Brief). Trotz des vorhandenen Angebots war der Umsatz so gering, daß ein großer Teil der Verkaufsaufträge nicht ausgeführt werden konnte. Bei voraussichtlicher erheblicher Kurssteigerung eines Papiers verzeichnen diese die Makler auf einer Tafel mit den Zeichen -j-, während sie den umgekehrten Fall mit den Zeichen-auf den Maklertafeln andeuten. Etwas anders findet die Kursfestsetzung für die sogenannten Ultimopapiere statt, die aus Zeit gehandelt werden. Hier wird auf Grund der schon vor Börsenbeginn gemeldeten Kauf- oder Ver¬ kaufsaufträge bereits um 12 Uhr der erste Kurs festgestellt. Von dieser Zeit an schwankt der Kurs je nach den weiteren Aufträgen hin und her, bis um 2 Uhr (Sonnabeuds IV» Uhr) die Schlußkurse festgestellt werden. Die offizielle Kursnotiz stellt den höchsten und niedrigsten während dieser Zeit erreichten Kurs fest. Zu allen da¬ zwischenliegenden Kursen haben dann ebenfalls Geschäfte stattgefunden. XI. vcr staatliche Schutz des Handels. Der Staat und der Handel. Das Ministerium für Handel und Gewerbe ist die höchste für alle Angelegenheiten, die mittel- oder unmittelbar mit dem Handel und Gewerbe in Beziehung stehen: Schiffahrt, Reederei, der eigentliche Handel, Maß- und Gewichtswesen, Patentwesen, soweit sie nicht Reichssache sind. Auch die Handels- und Handwerkskammern unterstehen ihm. Außerdem hat es die Oberaufsicht über das Berg-, Hütten- und Salinenwesen. Für den Bergbau ist der Staat in fünf Oberbergamtsbezirke geteilt (Breslau, Halle, Dortmund, Klausthal, Bonn). Die Aufsicht über Bergbau und Hütten erstreckt sich sowohl auf die eigenen Bergwerke des Staates als auch auf alle privaten Unternehmungen dieser Art. Außer den zahlreichen Vereinen, die die vielseitigen Interessen des Handels wahrnehmen, besitzt der Handelsstand auch staatlich aner¬ kannte und geförderte Vertretungen, die Handelskammern und kauf¬ männischen Korporationen. Sie begutachten Gesetzes- und Verwaltungs- maßregeln, senden Eingaben an die Regierung, wenn sie den Handelsstand in irgend einer Weise belästigt oder ungünstig behandelt glauben, sie liefern den Gerichten Gutachten über die Handelsgebräuche, benennen Sachverständige, wirken bei der Ernennung von Handelsrichtern mit und haben die Aufsicht über die Börsen. ') Höhere (oder niedere) Behörde.