484 Die Steuerreform in Bayern Einrichtungen ein höheres Interesse hat, das sind in erster Linie die Grund- und Hausbesitzer und die Gewerbetreibenden. i Daneben werden aber den Gemeinden verschiedene selbständige Steuern zugewiesen, so die W a r e n h a u s st e u e r , die die Waren¬ häuser und ähnliche gewerbliche Unternehmungen, wie Großbasare, Abzahlungsgeschäfte, Versandtgeschäfte, treffen soll, die Wert- z u w a ch s st e u e r , die die Wertsteigerung von Grundstücken treffen soll, die nicht auf die Tätigkeit des Besitzers, sondern auf äußere Umstände, wie auf das Wachstum und die Betriebsamkeit des Ge¬ meinwesens und feiner Gefamteinwohnerfchaft zurückzuführen ist, die schon bisher bestehende Besitzveränderungsabgabe (s. Nr. 735) und die Hundeabgabe, die als Hundegebühr schon bisher bestand, aber zur Hälfte dem Staate zufiel.