136 So werden vom Reiche, vom Staat oder von Gemeinden direkt Dar¬ lehen bewilligt bzw. vermittelt (so häufig durch die Gemeinden bei den Versicherungsanstalten), Gemeindegrundstücke billig überlassen, Straßen- und Kanalbaukosten völlig oder teilweise erlassen. 3. Die Unternehmung einer öffentlichen Verwaltungs¬ gemeinschaft (Staat, Gemeinde, Kirche) entweder zur Erzielung von möglichst großem Gewinn oder zu gemeinnützigen Zwecken oder zu beidem betrieben. 4. Der Unternehmerverband (Kartell, Syndikat). Die einzelnen Unternehmer bleiben selbständig, aber verbinden sich, um die Gewinne in gewünschter Höhe zu erhalten, zu einer festen Abmachung untereinander über Umfang der Produktion und Verkauf der Produkte (Absatzgebiet, Preis). 5. Die Verschmelzung von Unternehmungen (Fusion, Trust). 8 78. Markt, Börse. Das Wort Markt stammt aus dem lateinischen mercatus und bedeutet Handel und Ort des Handels. Wir haben Märkte schon auf der Stufe der Stadtwirtschaft kennen gelernt, da bezeichnete „Markt" die regelmäßige Zusammenkunft von Produzenten und Konsumenten zum Zwecke des Güteraustausches. In diesem konkreten Sinne wird das Wort „Markt" noch heutzutage gebraucht, sodann bedeutet es abstrakt „die Gesamtheit der Absatzgelegen¬ heiten für ein Gut" (C. I. Fuchs, Volkswirtschaftslehre). Wir unterscheiden: 1. Märkte im gewöhnlichen Sinne (Wochenmärkte und Jahrmärkte). 2. Messen. „Ein Markt, auf welchem nicht bloß der einzelne Ort und sein Be¬ reich mit Waren versorgt wird, sondern auch Käufer und Verkäufer- aus großen Entfernungen, selbst aus dem Auslande, sich einfinden, pflegt als Messe bezeichnet zu werden." (L. Oelsner, Volkswirt¬ schaftskunde, S. 171.) 3. Börsen. „Der Name wird von der gegen Ende des Mittelalters zu Brügge blühenden Kaufmannsfamilie van der Burse hergeleitet, vor deren Hause die italienischen Kaufleute ihre Versammlungen hielten; an der Front des Hauses waren als ihr Wappen drei Geldbeutel an¬ gebracht." (Oelsner S. 171.) „Die Börse unterscheidet sich von den Märkten und Messen durch folgende Merkmale: 1. Sie findet in der Reget an jedem Werktage der Woche statt. 2. Während das marktmäßige Geschäft zumeist nur am Markt befindliche Waren zum Gegenstand hat, die vor dem Kaufe vom Käufer besichtigt und geprüft werden, bezieht sich das börsenmäßige Geschäft auf solche Artikel,