20 Zahl der Soldaten auf je 1000 Einwohner: Frankreich im Frieden 15,122 im Kriege 64, Deutsches Reich " " 11-200 57, Österreich-Ungarn " " ®'700 „ 44, Italien 7 " " 1 '394 40, Rußland " " 6,^ „ 27, England 4 " " ’>293 13, Vereinigte Staaten von Nordamerika " " 0,2g2 „ „ 2, 907 383 315 533 120 810 244 Zahl der Einwohner auf je einen Soldaten: Frankreich im Frieden 62,589 int Kriege 15 Deutsches Reich „ " ®o,300 -- 17 Österreich-Ungarn „ 114 " ^ -920 „ 22 Italien „ " 135i219 „ „ 24 Rußland „ " 150-194 „ „ 36 England „ -, 232-959 „ „ 72 Vereinigte Staaten von Nordanierika „ „ 2488,90 „ „ 445 Köhlers Deutscher Kaiserkalender 1903. Minden. 407 217 023 671 802 413 307 3. Der Kaiser und das Beer. Der Kaiser hat den Oberbefehl über die gesamte Land- und See¬ macht des Reiches in Frieden und Krieg zu führen. Jedoch hat Bayern das Sonderrecht, daß die bayerischen Truppen in Friedenszeiten unter dem Oberbefehl des Königs von Bayern stehen. Der Kaiser hat ferner die Präsenzstärke des deutschen Heeres zu bestimmen, d. h. die Zahl der Mannschaften, die unter der Fahne gehalten werden. Doch ist der Kaiser in Ausübung dieses Rechts beschränkt und zwar einerseits durch die Bestimmungen der Reichsverfassung Art. 57, 59 und der Reichs¬ gesetze über die Wehrpflicht und andererseits durch die Vorschrift des Art. 60 der Verfassung, wonach die Friedenspräsenzstärke des Heeres, d. h. das Maximum der Mannschaften des Landheeres, welche im Frieden dauernd unter der Fahne gehalten werden dürfen, im Wege der Reichs- gesetzgebnng festzustellen ist. In diese Höchstzahl werden aber nicht eingerechnet die Freiwilligen, Unteroffiziere und Offiziere. Ob das Gesetz über die Friedenspräsenzstärke auf ein Jahr, auf mehrere Jahre oder auf unbestimmte Dauer bis zur gesetzlichen Abänderung zu erlassen ist, wird von der Verfassung nicht bestimmt. Herkömmlicherweise wird das Gesetz aber ans mehrere Jahre erlassen. Das gegenwärtig geltende Gesetz vom 25. März 1899 ist bis zum 31. Mürz 1904 erlassen worden. Dagegen hat der Kaiser die Verwaltung des Landheeres nicht zu führen. Das deutsche Heer besteht aus den Truppen der einzelnen Bundesstaaten. Die Heeresverwaltung ist von ihnen nach Maßgabe der Reichsmilitärgesetze zu führen. Aber dem Kaiser stehen weitgehende