Volk, wenn es in Gefahr ist. So haben alle Völker ihre Könige und Fürsten und Herzöge zuerst im Kriege gehabt. Dann aber haben sie's auch praktischer gefunden, daß im Frieden nicht bei jeder Kleinigkeit alle Leute von ihrer Arbeit weg zusammenkamen und berieten, sondern daß der eine als Organ für alle da wäre, und was er sagte und tat, das sollte so sein, als wenn alle das gewollt hätten. So ist der König und der Fürst von Anfang an das Organ des ganzen Volkes gewesen; und das, was er be¬ fahl, war wirklich Volkswille. Uebrigens muß man nicht denken, daß die Gesetze, die von dem Selbstherrscher gegeben werden, etwa nicht vorher beraten würden. Das hat noch nie ein Selbstherrscher gemacht, daß er sich allein an seinen Schreibtisch hingesetzt hätte, und ein ganzes Gesetz mit so und so vielen Paragraphen aufgeschrieben hätte: „das ist nun Gesetz, so befehle ich's." Aber auch dann, wenn ec das getan hätte, auch dann wäre das Gesetz überlegt gewesen, denn ohne sorgfältige Ueberß'gung kann einer so ein Gesetz gar nicht aufschreiben. In Wirklichkeit aber werden die Gesetze, die von absoluten Monarchen gegeben werden, genau ebenso sorg¬ fältig vorberaten, wie die Gesetze, die in Republiken gegeben werden. Und in Preußen hat das Gesetzbuch, das Friedrich der Große hat ausarbeiten lassen, und das dann sein Nachfolger zum Gesetz gemacht hat, über hundert Jahre lang gegolten. Es ist ein sehr gutes Gesetzbuch gewesen, das Preußische Allge¬ meine Landrecht. Denn Preußen i st ein selbst¬ herrlicher Staat gewesen bis zum Jahre 1848; und dann hat es durch ein selbstherrliches Gesetz auf¬ gehört selbstherrlich zu sein. Der König von Preußen hat befohlen, daß er in Zukunft nicht mehr allein befehlen sollte, sondern daß Abgeordnete des Volkes mitberaten sollten, was für Gesetze man machen wollte. Und ein Gesetz sollte nur dann ge¬ geben werden, wenn die meisten Abgeordneten auch dafür wären. Aehnlich so wie in Preußen ist es aber auch in den andern deut¬ schen Staaten gegangen; daß sie sich nachher zu einem deutschen Reich zusammentaten, das konnte auch nur so geschehen, daß jeder einzelne von diesen Staaten ein Gesetz gab, das hieß: „Wir wollen auch mit dabei sein, beim deutschen Reich." 23