11 zelne Privatanstalten gleichfalls an Mitgliederzahl gewannen, hat die staatliche Versicherung alle anderen an Größe und Leistungs¬ fähigkeit überflügelt. Selbst in so verlustreichen Jahren wie 1903 vermochte sie ihren Versicherten noch 57 pCt. (sonst bis zu 70 pCt.) ihrer Schäden zu vergüten und zahlte an die schwer heimgesuchten Bauern noch 803 500 Mk. mehr an Entschädigung hinaus als an Beiträgen eingegangen waren. Viehversicherung, Pferdeversicherung. Einen wertvollen Teil des landwirtschaftlichen Besitzes bildet der Bestand der Ställe an Rindvieh und Pferden. Mit dem fort¬ gesetzt steigenden Nutzungs- und Zuchtwerte der einzelnen Vieh¬ schläge gewinnt das in der Landwirtschaft steckende Vermögen unseres Volkes immer höhere Bedeutung. Da ist es denn natürlich, daß der bayerische Staat, allen übrigen deutschen Staaten voran, dieses Vermögen vor jähen und großen Verlusten zu schützen suchte durch Gründung einer staatlichen V ie hv er s i ch e r u n g. (Gesetz vom 11. Mai 1896). Wohl hatte man seit alters her in Deutschland kleine Ortsgenossenschaften gegründet, ähnlich wie gegen Hagel- * schüden, sogenannte „Kuhkassen" usw. Auch große Privatversicher¬ ungsgesellschaften sind in den letzten 40 Jahren mancherlei ent¬ standen, ohne daß sie festen Fuß fassen, mit größerem Nutzen arbeiten konnten. Anders bei der staatlichen Anstalt. Trotz der Schwierigkeiten, welche in dem vielfach zutage tretenden Mangel an Gemeinsinn, in der Verkennung der Gefahr, welche die Viehbestände auch bei voller Sorgfalt in Pfleg-e und Ernährung bedroht, hat sie sich überaus günstig entwickelt und läßt auch für die Zukunft eine weitere Er¬ starkung erwarten. In den Jahren 1896/1902 konnte sie in 48 109 Schadensfällen eine Entschädigung von 6 869 619 Mk. ausbezahlen. In dem folgenden Jahrzehnt hat sich diese Zahl nahezu verdreifacht. Auch diese Versicherungsanstalt hat ihren Sitz in München und bildet eine Abteilung der Kgl. Versicherungskammer. Gleich ihrer Schwesterversicherung für Hagelschäden erhielt sie ein Stammkapital mit auf den Weg in Höhe von einer halben Million Mark. Außerdem gewährte man ihr einen jährlichen Zuschuß von 40 000 Mk. Die beträchtliche Entwicklung der Viehversicherung hatte aber zur Folge, daß die gesetzliche Beihilfe erhöht werden mußte, im Jahre 1898 auf 70 000 Mk., zwei Jahre später auf 100 000 Mk. Zur Ermäßigung der Beiträge überlasteter Orts¬ vereine gewährte der Staat 1898 ferner noch einen besonderen Zu¬ schuß von 20 000 Mk., der 1900 gleichfalls eine Erhöhung erfuhr auf 25 000 Mk. Die Anstalt setzt sich zusammen aus Ortsvereinen, die in einem großen Landesverband vereinigt sind, nach dessen gemein¬ samem Statut, dem „Normalstatut", Leitung und Geschäftsgang ge-