12 regelt sind. Im übrigen sind die Ortsvereine selbständig. Sie pflegen sämtliche Erhebungen, setzen Versicherungssummen, Schäden usw. fest und schlagen sie der Anstaltsleitung vor, die sie dann prüft und endgiltig festlegt. Streitigkeiten werden durch ein Schiedsgericht beigelegt. Die Versicherung entschädigt sämtliche Viehschäden, welche durch Umstehen, Notschlachten oder auch dadurch entstehen, daß beim Schlachten das Fleisch des Schlachttieres sich ganz oder teilweise als ungenießbar erweist. Lungenseuche, Milzbrand und Rinderpest scheiden aus der Versicherungspflicht aus. Bei den erstgenannten Krankheiten trägt der Staat, bei der letzten das Reich die Ent¬ schädigung. Bei dem von der Versicherung geleisteten Schadensbetrag der sich auf 9/io des Wertes des gesunden Tieres beläuft, trägt die Anstalt die eine, der Ortsoerein die andere Hälfte. Zur Deckung dieser Kosten erhebt der Ortsverein von seinen Mitgliedern Beiträge, die natürlich um so höher sind, je mehr Schadensfälle im Orte ge¬ deckt werden müssen. Genau in derselben Weise wie die Viehversicherung, mit dem gleichen Stamm-Kapital und dem gleichen Jahreszuschuß wurde am 15. April 1900 die Pferde-Versicherungsanstalt gegründet. Auch sie setzt sich aus einzelnen Ortsvereinen zusammen, welche dieselbe Organisation haben, wie die Vereine der Viehversicherung. Ein¬ und Austritt bei der Anstalt wie bei den Ortsvereinen ist hier wie dort freiwillig. Wein- und Obstbau in Bayern. Von Kindesbeinen an lernen wir die Römer als Deutschlands Feinde kennen. Wir preisen Hermann den Cheruskerfürsten, als den Befreier unseres Vaterlandes aus römischen! Joche. Und doch danken wir den gehaßten Fremdlingen einen Großteil der Kraft unseres Volkstums, unseres wirtschaftlichen Reichtums. Die Eroberer ver- schivanden wieder, aber die Segnungen ihrer Kultur blieben für irnmer. Am Rhein, am Main, an der Donau treffen wir auf ihre Spuren. Die Fundamente unserer Rhein- und Donaustädte ruhen auf römischen Trümmern, und unsere Obstanlagen und Rebenhügel verdanken ihr Entstehen jenen ersten Anbauversuchen, welche die fremden Eroberer an den sonnigen Hängen der Haardt und des Frankenlandes machten. Ueber den Wein- und Obstbau in unserer Pfalz handelten wir im III. Jahrgang der „B. u. L." S. 11 bis 18. Aber auch das rechtsrheinische Bayern hat seine Obstfluren und Weingelände schon seit grauer Zeit. Zwei Weinbaugebiete finden wir hier, das größere