87 Tarif. Gewöhnliche Briese, Postkarten, Drucksachen, Warenproben, Geschästspapiere; Einschreibsendungen. Gegenstand Gewöhnliche Briese frankiert unfrankiert Postkarten, frankiert . . unfrankiert . Postkarten mit Antwort Drucksachen (Frankierungszwang) Warenproben (Frankierungszwang) Geschäftspapiere (Frankierungszwang) Einschreibsendungen — außer dem Porto für die gewöhnliche Sendung — Gebühr Im Verkehr unter au.b (ausschl. Luxemburg) einge¬ schriebene Briefe und Post¬ karten auch unfrank.zulässig; im übrig. Frankierungszw. Rückscheiugebnhr (stets vorauszubezahlen». . Gewicht¬ stufe bis 20 g üb. 20-250 g I bis 20 g \ üb. 20-250 g bis 50 Üb 50-100 g „ 100-250 g „ 250-500 „500-1000 | bis 250 g [ÜB. 250-350 bis 250 g Üb. 250-500 g „500-1000 g Orts¬ und Nachbar¬ orts¬ verkehr*) d. Verkehrinnerhalb Deutschlands. Verk.m.d. deutsch. Schutzgebieten'), d deuts ch.Po stau st. in China u. Ma¬ rokko. Luxem¬ burg, Oesterreich- Ung?)u.Bosnien- Herzegowina 5 Pf 10 Pf 5 Pf 10 Pf 10 Pf 3 Pf 5 Pf 10 Pf 20 Pf 30 Pf 10 Pf 20 Pf 10 Pf 20 Pf 30 Pf 20 Pf. 20 Pf. 10 Pf 20 Pf 20 Pf 30 Pf 5 Pf 10 Pf 10 Pf 3 Pf 5 Pf 10 Pf 20 Pf 30 Pf 10 Pf 20 Pf 4) 10 Pf. 20 Pf. 30 Pp) 20 Pf. 20 Pf. Verkehr mit allen übrigen Gebieten und d. deutsch. Postanst. in d. Türkei 20 Pf. bis 20 g"). 10 Pf. für jede weiteren 20 g (ohne Meistgewicht» verschieden, je nach dem Aufgabelande") 10 Pf. 20 Pf. 20 Pf. 5 Pf. für je 50 g (Meistgewicht 2 kg) 5 Pf. für je 50 g, mindestens 10 Pf. (Meistgewicht 350 g) 5 Pf. für je 50 g, mindestens 20 Pf. im Grenzverk. mit Däne¬ mark mindestens lOPf. (Meistgewicht 2 kg) 20 Pf. 20 Pf.6) Unzureichend frankierte Briese des inneren deutschen Verkehrs und des Verkehrs mit den deutschen Schutzgebieten und mit den deutschen Postanstalten in China und Marokko, sowie mit Luxemburg, Oesterreich-Ungarn einschl. Bosnien-Herzegowina unterliegen der Taxe für un¬ frankierte Briese unter Anrechnung des Wertes der verwendeten Freimarken. Alle übrigen Briessendungen werden im Falle ungenügender Frankierung mit dem Doppelten des Fehlbetrags taxiert, nötigenfalls unter Abrundung auf eine durch 5 teilbare Pfennigsumme aufwärts. ') Deutsch-Neuguinea; Deutsch-Ostasrika; Deutsch-Südwestasrika; Kamerun; Karolinen; Ma¬ rianen; Palau-Jnseln; Kiaulschou; Marshall-Jnseln; Samoa; Togo. ") Unter „Oesterreich-Ungarn" ist überall das Fürstentum Lichtenstein einbegriffen. ") Nach den Vereinigten Staaten von Amerika ermäßigte Taxe für Briefe (10 Pf. für je 20 g), jedoch nur bei der Beförderung auf dem direkien Weg über Bremen oder Hamburg. Grenzbezirke (bis 30 km.) mit ermäßigter Taxe von 10 Pf. (unfrankiert 20 Pf.) für je 20 g tm Verkehr mit Belgien, Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz.' *) Im Verkehr mit den deutschen Schutzgebieten und den deutschen Postanstalten in China und Marokko Drucksachen und Geschäftspapiere bis 2 kg zulässig; Gebühr 60 Pf. für 1-2 kg. ") Geschäftspapiere nach Oesterreich-Ungarn nebst Bosnien-Herzegowina nicht zugelassen. ) Rückscheine nicht zulässig nach Afghanistan, den Maldiv-Jnseln, den Banks-, Gilbert-, St, Cruz- Inseln, den Neuen Hebriden und Salomon-Jnseln (südlicher Teil). ') Zu ersehen aus dem Postbericht im Schaltervorrauul der Postanstalten.