162 Stehen sie aber unter pari, dann wird der Nennwert zn Grunde gelegt. Der Makler, der das Geschäft an der Börse vermittelt, berechnet sich vom Nennwerte eine Maklergebühr, Konrtage genannt. Sie beträgt in der Regel Va °/oo für Käufer und Verkäufer. Der Schlußnotenstempel (Umsatzsteuer) wird vom Kurswerte ohne Zinsen entrichtet und beträgt bei Wertpapieren mit festen Zinsen */5 °loo, also 20 Pf. für 1000 M.; bei Dividendenpapieren 3/io %o, also 30 Pf. für 1000 M.; bei Kuxen l°/oo, also 1 M. für 1000 M. Jedes angefangene Tausend wird für voll gerechnet. Der Handel mit Anleihepapieren des Deutschen Reiches und seiner Bundesstaaten ist von dieser Umsatzsteuer befreit. 5. Bankwesen. Entstehung und Bedeutung der Banken. Die Banken sind aus dem Geldwechselgeschäft hervorgegangen. Geldwechsler gab es schon im alten Babylon, Ägypten, Griechenland und Rom. Die heilige Schrift berichtet, daß Jesus Geldwechsler aus dem Tempel getrieben habe. Die Priester übernahmen in damaliger Zeit die Über¬ wachung der im Tempel aufbewahrten Geldvorräte. Die Geldwechsler waren im Mittelalter gesuchte Personen, weil in damaliger Zeit große Mißstände im Münzwesen bestanden. In dieser Zeit hat sich das Bankwesen in Italien entwickelt. Ans den großen Messen hatten die lombardischen Geldwechsler ihren Zahltisch, den sie il banco nannten. Daher stammt auch der Name Bank. An dieses Geld¬ wechselgeschäft schloß sich die Entstehung des Wechsels. Anfangs übergab man den Banken das Geld nur zur Auf¬ bewahrung, wofür man eine Entschädigung zahlen mußte. Das Geld häufte sich dadurch in den Banken und lag hier müßig. Die Bankiers erwirkten sich deshalb das Recht, die angehäuften Gelder nutzbringend anzulegen, wofür sie dem Geldgeber Zinsen zahlten. So entstanden die Banken mit Kreditverkehr. Die Hauptaufgabe der Banken beruht heute darin, den Kapitalüberschuß einzelner an sich zu ziehen und da anzulegen, wo Bedürfnis und Mangel ist. Arten der Banken. Nach der geschäftlichen Tätigkeit der Banken unterscheidet man Wechsel-, Depositen-, Giro-, Kontokorrent-, Dis¬ konto-, Lombard-, Hypotheken-, Noten- und Rentenbanken. Nach dem Inhaber der Bank unterscheidet man Staatsbanken, Aktienbanken, Genossenschaftsbanken und Privatbanken. Die Reichsbank. Die bedeutendste Notenbank ist die Reichs¬ bank. Am 1. Januar 1876 trat sie ins Leben, und zwar ging sie aus der Preußischen Bank hervor. Preußen bekam ans Mitteln der Neichsbank eine Entschädigung von 15 Millionen Mark, wofür es die Preußische Bank mit allen Pflichten und Rechten abtrat. Die Reichsbank steht unter Leitung und Aufsicht des Reiches und