Vierter Ali schnitt. Der Heschästsstyt. Zum Geschäftsstyl gehören alle diejenigen schriftlichen Arbei¬ ten, welche das bürgerliche Leben angehen, welche die Verhält¬ nisse betreffen, in denen wir als Mitglieder des Staats oder irgend eines Standes stehen. Bei dem Lehr-, geschichtlichen und Briefstyl war Schönheit eins der Haupterfordernisse. Dies ist aber beim Geschäftsstyl nicht der Fall. Hier kommt es mehr auf Deutlichkeit, Ordnung, Zusammenhang und Kürze an. Denn ein Aufsatz, der in diese Klasse gehört, soll nicht die Phantasie oder den Verstand auf eine angenehme Weise beschäf¬ tigen, sondern den, an den wir schreiben, von dem Geschäfte, das wir vorhaben, genau in Kenntniß setzen. Will z. B. ein Mini¬ ster den Präsidenten einer Negierung anweisen, daß er ein Ma¬ gazin anlegen solle, so muß er in der nöthigen Ordnung alles sagen, was der Präsident wiffen muß, um den Befehl zu voll¬ ziehen. Alles, was zum Geschäftsstyl gehört, kann in zwei Haupt¬ klaffen gebracht werden: I. der höhere Geschäfts styl enthält alles, was zwischen den Behörden unter einander oder zwischen ihnen und den Unter¬ gebenen verhandelt wird, eben so das, was ein Staat mit einem andern Staate auszumachen hat. Demnach kann der höhere Geschäftsstyl ein doppelter sein: 1. 2. der Gerichts st hl; der H o f st h l. ©pot't-E- ' « Mrstftu* für i toi nationale Schulbus ü.:n§ Brsii« ir. 3 SchulbucnoiuiiuitioÄ.