189 Wickelung bestimmter Gedankenordnungen noch wenig fruchtbar erweisen, wenn sie auch ihren Nutzen haben, um die logische Richtigkeit jeder bestimmten Anordnung zu beurteilen. Anders wird die Sache, wenn man den Begriff des Ganzen nicht mehr in dieser Allgemeinheit fest¬ hält, sondern auf die Grundunterschiede der Dinge, die ein in sich ge¬ schlossenes Ganzes bilden und daher eine Teilung zulassen, näher ein¬ geht. Erst eine solche Betrachtung führt tiefer in das Innere der Teilungslehre und enthält eine reiche Fülle von Gesichtspunkten, die uns in den Stand setzen, einen gegebenen Stoff recht zu teilen; und je weiter man diese Grundunterschiede der Dinge ins einzelne ver¬ folgt, desto näher kommt man dem Punkte, von wo aus man von den allgemeinen Teilungsregeln einen unmittelbaren Gebrauch für be¬ stimmte Arten von Abhandlungen und Reden machen kann und daher wie von selbst in die besondere Lehre von der Anordnung hinein¬ geführt wird. Der Grundunterschied aber der Dinge, der sich durch alle Kreise des Daseins hindurchzieht, ist der Unterschied zwischen Einzelwesen und Gattung. Dieser zur gründlichen Erkenntnis der Dinge unendlich wichtige Unterschied ist zuerst von den griechischen Philosophen und namentlich von Aristoteles scharf aufgefaßt und bestimmt worden. Aristoteles bezeichnet diesen Unterschied mit den Ausdrücken der ersten und zweiten Substanz, während wir in mehr verständlicher Form die erste Substanz das Einzelwesen und die zweite Substanz die Gattung oder in manchen Gebieten auch die Idee nennen. Machen wir uns dies an einem Beispiele klar, so ist ein bestimmter einzelner Mensch, der zu einer bestimmten Leit und an einem bestimmten Orte lebt, be¬ stimmte Eigenschaften hat und sich durch alles dieses von allen andern Menschen absolut unterscheidet (z. B. Luther), eine erste Substanz oder ein Einzelwesen; dagegen ist der Mensch als Allgemeinbegriff ge¬ dacht oder die Menschheit eine zweite Substanz oder eine Gattung, auch wohl eine Idee. So ist, um noch ein Beispiel aus einem andern Gebiete zu nehmen, der Staat im allgemeinen eine zweite Substanz oder ein Gattungsbegriff oder eine Idee; aber ein ganz bestimmter Staat, der in einem bestimmten Lande, in einem bestimmten Volke, unter gegebenen Verhältnissen und unter einem bestimmten Fürsten besteht und sich entwickelt, z. B. der preußische Staat ist eine' erste Substanz oder ein Einzelwesen. Wir sehen aus diesen und allen anderen Beispielen und überhaupt, daß diese Unterschiede: Gattungs¬ allgemeinheit und Individualität, fließende Unterschiede sind, die in einander leben, wie z. B. jeder einzelne Mensch die Gattungs¬ allgemeinheit der Menschheit in sich trägt, und umgekehrt die Gattungs¬ allgemeinheit der Menschheit nichts ist ohne die menschlichen Einzel¬ wesen, die zusammen die Menschheit ausmachen. Ebenso trägt jedes staatliche Einzelwesen, z. B. der preußische Staat, die Idee des Staats in sich, und umgekehrt ist die Idee des Staats nur insofern