82 Dieser Aufruf hatte großen Erfolg. Schon 1863 kamen in Eens Abgesandte aller großen Staaten Europas zusammen und beschlossen, in jedem Staate solche Hilfsvereine zu errichten. Im deutsch-dänischen Kriege haben diese zuerst gewirkt, und über 150 freiwillige Krankenpfleger haben damals auf den Schlachtfeldern und in den Lazaretten gearbeitet. Noch im Jahre 1864 lud die schweizerische Regierung abermals die Bevollmächtigten der Staaten nach Genf ein. Zwölf Staaten schlossen dort die sogenannte Genfer Konvention, die nachmals fast von allen Staaten angenommen worden ist. Dieser Genfer Vertrag bestimmt folgendes: Alle Feldlazarette und Militärhospitäler, die Kranke und Verwundete enthalten, sind neutral, d. h., es darf von beiden kriegführenden Völkern auf sie nicht geschossen werden. Alle Ärzte und Wärter, die zu ihnen gehören, alle, die Verwundete transportieren, ferner alle Feldgeistlichen sind unantastbar und dürfen nicht gefangen genommen werden. Vorräte, Lebensmittel und Arzneien, die für Lazarette herbeigeschafft werden, darf der Feind nicht wegnehmen, wie es sonst im Kriege geschieht. Auch alle Land¬ bewohner, die den Verwundeten zu Hilfe eilen, sollen geschont werden und frei bleiben. Jeder Verwundete, der in einem Hause verpflegt wird, dient ihm als Schutz, so daß es von Einquartierung und von einem Teile der Kriegssteuern verschont bleibt. Verwundete oder kranke Krieger sollen aufgenommen und verpflegt werden ohne Unterschied, zu welchem Volke sie auch gehören mögen. Alle Hospitäler und Lazarette sollen eine deutlich erkennbare und gleichförmige Fahne haben, die ein rotes Kreuz im weißen Felde zeigt. Auch alle Ärzte, Feldgeistlichen, Wärter und Krankenträger haben am linken Arme eine weiße Binde mit dem roten Kreuze zu tragen. Nach diesen Bestimmungen richten sich jetzt alle Völker Europas in ihren Kriegen. 52. Deutscher Trost. Ernst Moritz Arndt. 1. Deutsches Herz, verzage nicht, Tu', was dein Gewissen spricht, Dieser Strahl des Himmelslichts; Tue recht und fürchte nichts!