226 Sechster Zeitraum. vie junge Frau den Hausgöttern ihres Mannes ein Opfer um sich dieselben geneigt zu machen. Die Tischgebräuche waren in Rom ungefähr, wie in Athen. Die Hauptmahlzeit (eoena) hielt man Abends fünf Uhr. Die Männer lagen auf niedrigen Polstern, den linken Arm auf ein Kissen gestützt; die Frauen durften bei Tische auch erscheinen, saßen aber aufrecht. Mancher, der viel zu arbeiten hatte, nahm früh Morgens ein Frühstück (jentacu- lum), auch wohl Mittags etwas Kaltes (prandium), aber ohne Tischgesellschaft, jeder für sich, wo er's fand. Trinkge- lage (eommissatio) stellten auch die Schwelger nicht eher an, als nach dem Abendessen, Abendgesellschaften, wie un⸗ sere Clubbs, Theevisiten, kannte man so wenig, wie Bier⸗ häuser und Branntweinschenken. Die Todtengebräuche waren bei den Römern nach dem Verhältnisse der Vermögensumstände verschieden. Die Rei— chen wendeten auf die Vegräbnisse ungeheure Summen, doch ganz ohne Feierlichkeit ward auch der Aermste nicht bestat⸗ set, weil sonst die Seele nicht hätte zur Ruhe gelangen kön⸗ nen, wie man wähnte. Wenn einer starb, so wurde er gleich mit warmem Was⸗ ser gebadet, gesalbt und mit seinem prächtigsten Kleide an— gethan, in einen Sarg gelegt, und auf die Hausflur, mit den Füßen nach der Thür gekehrt, hingestellt. Abergläubi⸗ sche Mütterchen steckten dem Todten auch wohl ein kleines Geldstück in den Mund, mit welchem er dem Charon in der Unterwelt die Ueberfahrt über den Styxr bezahlen sollte. Vor dem Hause pflanzte man eine Cypresse auf, damit kein Priester, oder wer an dem Tage ein Opfer verrichten wollte, in das Haus ginge, und sich durch den Anblick des Tod— ten verunreinigle. Alle, die im Sterbehause wohnten, wa— ren unrein. Erst am 8. Tage war bei Vornehmen die feierliche Bestattung. Eine Trauermusik und Träger mit den Ehren— zeichen des Verstorbenen, seinen Wappen und Ahnenbildern, ginzen voran, dann kam die Leiche auf einem prächtigen uhebette, ihr folgte die Familie in Trauerkleidern, d. h. die Männer in einer Trauer-Toga, die Weiber in weißen Gewändern. Die Freigelassenen des Hauses, ingleichen eine