\J\J I I 208 --V-—- der Kaiserwürde die Krönung zu Rom keine unent¬ behrliche Vediuguiß sey, und nahm den Titel eines erwählten römischen Kaisers an, welchen auch der Pabst Julius 11. anerkannte. 5‘ Indessen war in Teutschland das durch Marks miliau errichtete Reichsregiment wieder eingegangen, und der so sehnlich herbeigewünschte Landfriede wurde nicht überall pünktlich befolgt, oder es. war wenig¬ stens eine genaue Beobachtung desselben nicht immer sicher zu hoffen, weil es an hinlänglichen Zwangs¬ mitteln fehlte, die Vollziehung der Aussprüche dersel¬ ben zu bewirken. Man stellte über diesen Gegenstand im Jahre 1512 auf einem Reichstage zu Trier, der hierauf nach Cölln verlegt wurde, Bcrarhschlagungen an, und verfiel endlich auf ein zuverlaßig wirksames Mittel. Dieses war die Eintheilung des ganzen teut¬ schen Reiches in io Kreise. Jeder Kreis erhielt die Weisung, einen Hauptmann mit einigen ihm zugeord¬ neten Räthen aufzustellen, und auf die erste Auf- foderung des Reichsgerichts gegen jeden Widerspen¬ stigen, der sich den Aussprüchen des Ka>nmergerichts nicht würde unterwerfen wollen, ins Feld zu rücken. Auf diese Art entstand im teutschen Reich eine Erecu- tionsordnung, welche sich im wesentlichen bis zum heutigen Tage noch erhalten hat. Z w e k-