362 Kirchenstaat. Man haͤlt in Rom Buch und Rechnung nach Seudi Paoli und Bajorchi Ein Secudo hat Paolipaols io Basocchi. Ein Schdo ist ungefaͤhr 1Rthlr. s Ggr. Der paͤbsil Ducato hat 2 SchvBahoecchi. Dritter Abschnitt. Religions Verfassung. F. 13. Hertsch. Die herrschende Kirche ist die ca⸗ Kirche. tholische Ohngeachtet fuͤr die Reinigleit der ortho⸗ doxen Lehre durch Inquifitivn die aber nicht sehr strenge ist und durch Buͤcher Verbot, vermoge des Inder gesorget wird, so ist die Regierung doch im Lande selbst nicht verfol⸗ gend sondern man duldet andre Glaubens⸗ genossen daselbst ohne Schwierigkeit. Aber ur umnirte Griechen und Armenier haben in Rom Gottesdienst. Juden werden in Rom und Ancona geduldet aber nur in Ghetto oder der Judenstadt. S. 14. Geisllich⸗ Die Zahl der Geistlichen ist ungemein sit. gros und sie sind außerordentlich reich Aus allen Laͤndern kommen nach Rom Geist⸗ liche um daselbst Versorgung zu suchen, und die