1 283 — er schrie und tobt' wie ein Gewitter und stampfte drauf, bis ihm ein Splitter bei solchem ungefügen Tritt gar scharf in seine Sohle schnitt. Da hinkt' er zu dem Bach und setzte sich an das Ufer nieder, netzte die Wunde, wusch daraus das Blut und kühlte allgemach die Glut. Er sah das stille Wasser rinnen, fing an, sich völlig zu besinnen, und schämte sich der Ungeduld. Sprach: „Bin ich nicht an allem schuld? Wenn ich mit einem Wasserkrug mich hier alleine nicht vertrug, wie konnt' ich wohl, das muß ich fragen, mit so viel Mönchen mich vertragen? Ich will mich meines Wesens schämen, 100. den Weg zurück ins Kloster nehmen und in Verträglichkeit hinfort mit meinen Brüdern leben dort.“ So dacht' er, griff nach seinem Stab und wanderte zum Kloster ab, wo er geduldig und zufrieden ertrug, was ihm der Herr beschieden. 12. November 1557 105. 958* V 145. Herrenpflichten. Johannes Trojan. Gedichte. 2. A. Stuttgart. 1901. S. 60. (1. A. Leipzig. 1883. S. 226) 1. Wer zu gebieten hat, dem ziemt Gebieters Recht; doch selbst beherrsche sich, wer Herr sein will dem Knecht. 2. Davor schützt Reichtum nieht, noch hochgetragnes Haupt. dab nicht dein Knecht es merkt, was ihm bei dir erlaupt. 3. Mehr noch, als du auf ihn achtgibst, merkt er auf dich; nach dem. was er von dir erfährt, gehabt er sich. 4. Dein Knecht ist so wie du: er achtet kaum darauf, was ihm als Wobhltat wird; das Unrecht hebt er auf. 5. Ein Wort des Zorns wird wohl verdrängt dureh freundlich Wort; kalt-böses Wort wächst nach, zweigt sieb und wuchert fort.