GEI-Digital Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
  • Rotate to the left
  • Rotate to the right
  • Reset image to default view
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Lesebuch für Fortbildungsschulen auf dem Lande und in kleineren Städten

Bibliographic data

Monograph

Persistent identifier:
PPN1019398248
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-16406982
Title:
Lesebuch für Fortbildungsschulen auf dem Lande und in kleineren Städten
Shelfmark:
DF-II 10(1,06)
Editor:
Brodkorb, K.
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Hahn
Document type:
Monograph
Collection:
Readers, imperial Germany
Publication year:
1906
Edition title:
[Electronic ed.]
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Language:
German

Chapter

Title:
Im beruflichen Leben
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Von der Arbeit
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
[1. Herstellung der wirtschaftlichen Güter]
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Landwirtschaft
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
[a. Die landwirtschaftlichen Betriebszweige]
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Lesebuch für Fortbildungsschulen auf dem Lande und in kleineren Städten
  • Binder
  • Title page
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Im beruflichen Leben
  • [I. Von den Personen im beruflichen Leben]
  • Von der Arbeit
  • [1. Herstellung der wirtschaftlichen Güter]
  • Landwirtschaft
  • [a. Die landwirtschaftlichen Betriebszweige]
  • [b. Die landwirtschaftlichen Betriebsweisen]
  • Handwerk und Industrie
  • [2. Vertrieb der wirtschaftlichen Güter]
  • Im gesellschaftlichen Leben
  • Anhang. Schriftverkehr
  • Advertising
  • Binder

Full text

8 131b. Die Prüfung hat den Nachweis zu erbringen, daß der Lehrling 
die in seinem Gewerbe gebräuchlichen Handgriffe und Fertigkeiten mit genügender 
Sicherheit ausübt und sowohl über den Wert, die Beschaffung, Aufbewahrung und 
Behanbdlung der zu verarbeitenden Rohmaterialien, als auch über die Kennzeichen 
ihrer guten oder schlechten Beschaffenheit unterrichtet ist. 
IV. Verhältnisse der Fabrikarbeiter. 
8 134. Auf Fabrikarbeiter finden die Bestimmungen der 88 121 bis 125 
oder, wenn die Fabrikarbeiter als Lehrlinge anzusehen sind, die Bestimmungen 
der 88 126 bis 128 Anwendung. 
z 134. Für jede Fabrik, in welcher in der Regel mindestens zwanzig 
Arbeiter beschäftigt werden, ist innerhalb vier Wochen nach Inkrafttreten dieses 
Gesetzes oder nach der Eröffnung des Betriebes eine Arbeitsordnung zu erlassen. 
Für die einzelnen Abteilungen des Betriebes oder für die einzelnen n der 
AÄrbeiler können besondere Ärbeitsordnungen erlassen werden. Der Erlaß erfolgt 
durch Aushang (3 1346 Absatz 2). 
8 134e. dDie Arbeitsordnung ist an geeigneter, allen beteiligten Arbeitern 
zugänglicher Stelle auszuhängen. Der Aushang muß stets in lesbarem Zustande 
erhalten werden. Die Arbeitsordnung ist jedem Arbeiter bei seinem Eintritt in 
die Beschäftigung zu behändigen. 
Zuͤnge Leute zwischen vierzehn und sechzehn Jahren dürfen in Fabriken nicht 
länger als zehn Stunden täglich beschäftigt werden. 
8 136. Die Arbeitsstunden der jugendlichen Arbeiter dürfen nicht vor fünf— 
einhalb Uhr morgens beginnen und nicht über achteinhalb Uhr abends dauern. 
Zwischen den Arbeitsstunden müssen an jedem Arbeitstage regelmäßige Pausen 
Jewährt werden. Für jugendliche Arbeiter, welche nur sechs Stunden täglich be— 
schaftigt werden, muß die Pause mindestens eine halbe Stunde betragen. Den 
lbrigen jugendlichen Ärbeitern muß mindestens mittags eine einstündige, sowie 
hormisflags und nachmittags je eine halbstündige Pause gewährt werden. 
Von der Arbeit. 
Candwirtschaft. 
28. Der Granit und der Ackerbau. 
In manchen Gegenden, z. B. in der sächsischen Lausitz, besteht 
der Grund und Boden aus Granit. Zumeist ist der Granit mit 
Gletscherschutt und dem Schwemmboden der Flüsse bedeckt, an zahlreichen 
Slellen tritt er aber auch zutage und bildet den Grund und Boden der 
Felder und Wälder, sodaß es der Bauer mit ihm zu tun bekommt. 
Er hat im Laufe der Zeit einen Zerfall, eine Verwitterung seiner Ober— 
fläche erlitten, die sich ganz anders zeigt als beim Sandsteine. Der 
Graͤnit zerfällt in ein regelloses Trümmerwerk von großen und kleinen 
Blöcken, die dann zu grobem Grus zerbröckeln, worauf die drei Gemeng— 
teile des Granits, Feldspat, Quarz und Glimmer, auseinanderfallen und 
sich zersetzen, sodaß als letztes Ergebnis der Verwitterung ein weiches, 
mehliges Erdreich fast ohne Gesteinssplitter entsteht, das dann die reichsten 
Lesebuch für ländliche Fortbildungsschulen. 
2
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Image

URN:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Brodkorb, K. Lesebuch Für Fortbildungsschulen Auf Dem Lande Und in Kleineren Städten. Leipzig: Hahn, 1906. Print.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment