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Lesebuch für gewerbliche Fortbildungsschulen

Bibliografische Daten

Monografie

Persistenter Identifier:
PPN1019521619
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-16606092
Titel:
Lesebuch für gewerbliche Fortbildungsschulen
Signatur:
DF-II 24(1,02)
Bearbeiter*in/Herausgeber*in:
Wohlrabe, Wilhelm (13.03.1851-29.12.1920)
Erscheinungsort:
Leipzig
Verlag:
Voigtländer
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
Lesebücher Kaiserreich
Erscheinungsjahr:
1902
Ausgabenbezeichnung:
[Electronic ed.]
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Sprache:
Deutsch

Kapitel

Titel:
IV. Abschnitt Der Meister
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
F. Weiteres aus der Gesetzeskunde
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Lesebuch für gewerbliche Fortbildungsschulen
  • Einband
  • Titelseite
  • [H. Haessel]
  • Vorwort
  • [Vorwort]
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Abschnitt Einleitendes
  • II. Abschnitt In der Lehre
  • III. Abschnitt Der Gesell
  • A. In der Werkstatt
  • B. Zur Wanderschaft
  • C. Wanderungen im deutschen Vaterlande
  • D. Blicke in die deutsche Geschichte
  • E. Wer will unter die Soldaten!
  • IV. Abschnitt Der Meister
  • A. Meister-Würde und -Bürde
  • B. Aus Werkstatt und Fabrik
  • C. Verkehr und Verkehrsmittel
  • D. Aus der Gesundheitslehre
  • E. Haus- und Volkswirtschaftliches
  • F. Weiteres aus der Gesetzeskunde
  • V. Abschnitt Abschließendes
  • Einband

Volltext

436 
Stadteverwaltung. 
F. Weiteres aus der Gesetzeskunde. 
I. Stãdteverwaltung. 
L. Ein Blick in die Geschichte unseres Volkes zeigt, dass in 
Bezug auf das Zusammenleben desselben im Laufe der Zeit ganz 
bedeutende Wandlungen stattgefunden haben. 
In der Zeit, in der die Germanen in die Geschichte eintraten, 
war ihnen ein Zusammenleben in grösseren Gemeinwesen völlig 
fremd. die hassten das enge Beisammenleben, und die von 
den Römern zur Zeit ihrer Herrschaft im südlichen und west- 
lichen Germanien gegründeten Städte gingen mit der Herr— 
schaft der Römer meist wieder zu Grunde. Erst die Verheerungen, 
die das Land einige Jahrhunderte später durch eindringende Feinde 
erfuhr, zwangen das deutsche Volk, seinen Widerwillen gegen 
das Leben hinter den Mauern zu überwinden. Nach und nach ent- 
wickelten sich die Städte zu Stätten einer regen gewerblichen 
Thãtigkeit und eines blühenden Handelsverkehrs und gewannen 
so an Reichtum und Macht, dass sie fast selbständige kleine 
Staatswesen bildeten, die ihre eigene Besatzung hatten und den 
Kampf nicht nur mit benachbarten Rittern aufnahmen, sondern 
öfter auch ihrem Landesfürsten Trotz boten. 
Nach dem Dreissigjährigen Kriege gingen Macht und doelb— 
ständigkeit der Städte verloren, der Staat übernahm die Be- 
setzung der obrigkeitlichen Stellen der Stadt, und die Bürger 
verloren fast allen Einfluss auf den Gang der Gemeindeangelegen- 
heiten. Mit dem Linfluss auf die Gemeindeangelegenheiten 
schwand aber auch das Inteéresse an denselben. Der Anfang des 
19. Jahrhunderts brachte den Städten einen Leil ihrer früheren 
gelbstandigkeit wieder. In der Zeit, als Preussen dureh Napo- 
leon J. niedergeworfen und naheé an den Rand des Unterganges 
gebracht worden war, erkannte der weitblickende Minister v. Stein, 
dass für den Staat die Rettung in der innigen Teilnahme des Ein- 
zelnen an dem Bestehen und der Entwickelung des Ganzen liege. 
Dieser Gedanke veranlasste ihn zu seinen grossen Reformen und 
brachte den Städten am 19. November 1808 die Städteordnung 
und mit ihr die Selbstverwaltung. Die Städteordnung hat auf 
die Entwickelung der Städte einen bedeutenden Einfluss geübt; 
sie besteht in ihren Grundzügen noch heute, hat aber durch 
spãtere Gesetze manche Abänderung einzelner Sätze erfahren. 
2. Die Städte wählen die Personen, die ihr Gemeinwesen ver- 
walten sollen, selbst. Diese Personen verwalten die städtischen
	        

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Zitierempfehlung

Wohlrabe, Wilhelm. Lesebuch Für Gewerbliche Fortbildungsschulen. Leipzig: Voigtländer, 1902. Print.
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