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Größeres Lesebuch für Fortbildungsschulen in Stadt und Land

Bibliografische Daten

Monografie

Persistenter Identifier:
PPN1020609060
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-16149887
Titel:
Größeres Lesebuch für Fortbildungsschulen in Stadt und Land
Signatur:
DF-II 45(5,1891)
Bearbeiter*in/Herausgeber*in:
Richter, Hermann
Erscheinungsort:
Döbeln
Verlag:
Schmidt
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
Lesebücher Kaiserreich
Erscheinungsjahr:
1891
Ausgabenbezeichnung:
Fünfte, unveränderte Auflage [Electronic ed.]
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Sprache:
Deutsch

Appendix

Titel:
Anhang
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Appendix

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Größeres Lesebuch für Fortbildungsschulen in Stadt und Land
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort zur ersten Auflage
  • Vorwort zur dritten Auflage
  • Zur fünften Auflage
  • Inhalts-Verzeichnis
  • I. Erzählungen
  • II. Schilderungen und Betrachtungen
  • III. Geschichtsbilder und Lebensbeschreibungen
  • IV. Bilder aus der Länder- und Völkerkunde
  • V. Bilder aus der Naturkunde
  • VI. Aus der Wirtschaftslehre
  • VII. Gedichte
  • VIII. Sprüche und Sprichwörter
  • Anhang
  • Einband

Volltext

360 
(GBeispiele.) 
a. Einfache Quittungen. 
— „9 Mark — 
Neunzig Mark vierteljährlichen Mietzins für das dritte Quartal dieses Jahres von 
Herrn Ratsregistrator Buchhe im am heutigen Tage richtig empfangen zu haben, 
bescheinigt 
Leipzig, den 1. Oktober 1890. 
—— „100 Mark.“ — 
Einhundert Mark halbjährige Zinsen von 5000 Mark Kapital zu 4 Prozent auf die 
Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober d. J. sind mir von Herrn Bäckermeister Teichmann 
hier bar und richtig bezahlt worden, worüber hiermit quittiert wird. 
Chemnitz, den 1. November 1890. Otto Sparig, Kaufmann. 
b. Abschlagsquittung. 
Auf mein Guthaben von 140 Mark für gelieferte Klempnerarbeit sind mir heute 
von Herrn Buchbinder Albert Frege hier 80 Mark, geschrieben achtzig Mark, ab— 
bezahlt worden, und bescheinige ich, daß mein Guthaben nun noch 60 Mark 
eträgt. 
Zwickau, den 10. November 1890. 
c. Wechselquittung. 
Wir Unterzeichnete haben heute unsere sämtlichen gegenseitigen Forderungen 
berechnet, ausgeglichen und so abgemacht, daß keiner von uns beiden aus dem bisher 
zwischen uns stattgehabten Geschäftsverkehr von dem andern etwas zu sordern hat. 
Zur gegenseltigen Sicherheit ist über diese wechselseitige Übereinkunft gegenwärtige 
Quittung doppelt ausgefertigt, von uns beiden eigenhändig unterschrieben und jedem 
ein Exemplar zugestellt worden. 
Plauen, den 7. November 1890. 
Heinrich Ohlei, Kaufmann. 
Georg Hillmann, Schmiedemeister. 
3. Schuldscheine oder Obligationen. 
Ein Schuldschein ist eine schriftliche Bescheinigung, in welcher der Schuldner be— 
kennt, daß er dem Gläubiger eine Summe Geldes schuldig ist. — Ein solcher Schuld— 
schein muß enthalten: a. den Betrag der geliehenen Summe in Zahlen und Worten; 
b. den Namen und Stand des Gläubigers; c. die Höhe des verabredeten Zinsfußes; 
d. die Zeit, wann die Zinsen zu entrichten sind; e. die Zeit, wann das Kapital zurück— 
gezahlt werden soll; f. Ort und Datum und g. vollständige Unterschrift des Schuldners. 
(Beispiele.) 
1) Von Herrn Fleischermeister Anton Junghans hier habe ich heute 600 
Mark, in Worten: „sechshundert Mark,“ als Darlehn erhalten. Indem ich dies hier— 
mit bescheinige, verspreche ich, diese Summe mit 4 Prozent zu verzinsen und nach ge— 
schehener vierteljährlicher Kündigung bar und richtig zurückzuzahlen. 
Freiberg, den 12. Januar 1890. 
Ferdinand Lehmann, Glasermeister. 
2) Unterzeichneter bescheinigt hiermit, von Herrn Gasthofsbes. Julius Kämpfe 
in Marbach 800 Mark, in Worten „achthundert Mark,“ als Darlehn bar laren 
zu haben. Er verspricht, genannte Summe in 4 Terminen, nämlich am 1. Oktober 1890 
und am 1. Januar, 1. April und 1. Juli 1891, an jedem Termine zweihundert Mark 
zurückzuzahlen, wie auch die an jedem Termine verbleibende Schuld mit 4 Prozent 
zu verzinsen. 
Glauchau, den 1. Juli 1890.
	        

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