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Lehr- und Lesebuch für ländliche Fortbildungsschulen

Bibliographic data

Monograph

Persistent identifier:
PPN1020615125
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-16190349
Title:
Lehr- und Lesebuch für ländliche Fortbildungsschulen
Shelfmark:
DF-II 40(3,1885)
Editor:
Weber, Hugo (05.12.1832-19.05.1904)
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Klinkhardt
Document type:
Monograph
Collection:
Readers,imperial Germany
Publication year:
1885
Edition title:
3. Auflage [Electronic ed.]
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Language:
German

Chapter

Title:
4. Das Leben in der Gemeinde
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Lehr- und Lesebuch für ländliche Fortbildungsschulen
  • binder
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis
  • 1. In der Fortbildungsschule
  • 2. In Haus und Hof
  • I. Herrsche weise im häuslichen Kreise!
  • II. Diene treu, fleißig und ehrlich!
  • III. Ehre Vater und Mutter!
  • IV. Bewahre deine Gesundheit!
  • V. Sei arbeitsam und wirtschaftlich!
  • VI. Pflege dein Vieh!
  • VII. Pflege den Garten!
  • 3. In Feld und Flur
  • 4. Das Leben in der Gemeinde
  • 5. Das Leben im Staate
  • I. Werde ein guter Staatsbürger!
  • II. Werde ein braver Soldat!
  • III. Siehe dich möglichst in der Welt um!
  • IV. Lies fleißig deines Volkes Geschichte!
  • Anhang
  • binder

Full text

ich will Euch zwanzig Zeugen rufen, 
von denen jeder sagen wird, 
daß lange vor der Schwedenzeit — 
„Gevatter, Ihr seid nicht gescheit! 
Versteht Ihr mich? Ich will's Euch lehren, 
daß Rain und Gras mir zugehören. 
Ich will nicht eher sanfte ruh'n; 
das Recht, es soll den Ausspruch thun“ — 
So saget Kunz, schlägt in die Hand 
und rüůckt den spitzen Hut der Quere. 
„Ja, eh' ich diesen Rain entbehre, 
so meid' ich lieber Gut und Land.“ — 
Der Zorn bringt ihn zu schnellen Schritten, 
er eilet nach der nahen Stadt. 
Allein Herr Glimpf, sein Advokat, 
war kurz zuvor ins Amt geritten. 
Er läuft ünd holt Herrn Glimpfen ein. 
Wie, sprecht 2 kann das möglich 
ein? 
Kunz war zu Fuß und Glimpf zu Pferde? 
So glaubt ihr, daß ich lügen werde? 
Ich bitt' euch, stellt das Reden ein, 
sonst werd' ich, diesen Schimpf zu rächen, 
gleich selber mit Herrn Glimpfen sprechen. 
Ich sag' es noch einmal, Kunz holt Herrn 
Glimpfen ein, 
greift in den Zaum und grüßt Herrn 
Glimpfen. 
„Herr!“ fängt er ganz erbittert an, 
mein Nachbar, der infame Mann, 
der Schelni — ich will ihn zwar nicht 
schimpfen — 
der, denkt nur! spricht, der schmale Rain, 
der zwischen unsern Feldern lieget, 
der, spricht der Narr, der wäre sein. 
Allein, den will ich seh'n, der mich darum 
betrüget! 
Herr“, fuhr enn „Herr, meine beste 
uh, 
sechs Scheffel Hafer noch dazu! 
Hier wieherte das Pferd vor Freuden.) 
O, dient mir wider ihn und helft die 
Sach' entscheiden!“ — 
„Kein Mensch“, versetzt Herr Glimpf, 
„dient freudiger als ich. 
Der Nachbar hat nichts einzuwenden, 
Ihr habt das größte Recht in Händen; 
aus Euren Reden zeigt es sich. 
1 
39 
. 
Genug, verklagt den Ungestümen! 
Ich will mich zwar nicht selber rühmen, 
dies thut kein ehrlicher Jurist; 
doch dieses könnt Ihr leicht erfahren, 
ob ein Prozeß seit zwanzig Jahren 
von mir verloren worden ist! 
Ich will Euch Eure Sache führen; 
ein Wort, ein Mann! Ihr sollt sie nicht 
verlieren · 
Glimpf reitet fort. „Herr,“ ruft ihm 
Kunz noch nach, 
„ich halte, was ich Euch versprach.“ — 
Wie hitzig wird der Streit getrieben! 
Manch Ries Papier wird vollgeschrieben. 
Das halbe Dorf muß in das Amt; 
man eilt, die Zeugen abzuhören, 
und fünfundzwanzig müssen schwören, 
und diese schwören insgesamt, 
daß, wie die alte Nachricht lehrte, 
der Rain ihm gar nicht zugehörte. 
Ei, Kunz, das Ding geht ziemlich schlecht! 
Ich weiß zwar wenig von dem Rechte; 
doch im Vertrau'n geredt, ich dächte, 
du hättest nicht das größte Recht. 
Mauch widrig Urteil kommt! Doch laßt 
es widrig klingen! 
Glimpf muntert den Klienten) auf: 
„Laßt dem Prozesse seinen Lauf, 
b Euch, endlich durchzudringen; 
O — 
„Herr, ich hör' es schon; ich will das 
Geld gleich bringen.“ 
Kunz borgt manch Kapital. Fünf Jahre 
währt der Streit. 
Allein, warum so lange Zeit? 
Dies, Leser, kann ich dir nicht sagen, 
du mußt die Rechtsgelehrten fragen 
Ein lehtes Urteil kommt. O seht doch, 
Kunz gewinnt. 
Er hat zwar viel dabei gelitten; 
allein was thut's, daß Haus und Hof 
verstritten, 
und Haus und Hof schon angeschlagen 
sind? 
Genug, daß er den Rain gewinnt. 
„ONuft er, „lernt von mir den Streit 
aufs höchste treiben, 
ihr seht ja, Recht muß doch Recht bleiben!“ 
Gellert. 
69. Sprüche vom Recht. 
Besser Unrecht leiden, als Unrecht thun. — Versprechen und Halten gteht 
wohbl bei Jungen und Alten. — Versprechen macht Schulden. — Wer Zank 
üdt. sobt dindde. WwVa emn recht iet, das ist dem andern billig. — Was 
Klient ⸗ der Schutzbefohlene in Rechtsangelegenheiten.
	        

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Weber, Hugo. Lehr- Und Lesebuch Für Ländliche Fortbildungsschulen. Leipzig: Klinkhardt, 1885. Print.
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