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Präparationen für den Unterricht in Staats- und Bürgerkunde (Bd. 3)

Bibliografische Daten

Monografie

Persistenter Identifier:
PPN1741695821
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-20877722
Titel:
Schulatlas für Gymnasien, Real- und Handelsschulen, Lehrerbildungs-Anstalten sowie sonstige höhere Lehranstalten
Signatur:
A GA-16(1,1897)
Autor*in:
Richter, Eduard (03.10.1847-06.02.1905)
Erscheinungsort:
Wien
Verlag:
Tempsky
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
Österreich
Erscheinungsjahr:
1897
Ausgabenbezeichnung:
[Electronic ed.]
Copyright:
Leibniz-Institut für Bildungsmedien | Georg-Eckert-Institut
Sprache:
Deutsch
Untertitel:
im Anschluss an sein Lehrbuch der Geographie

Karte

Titel:
Stellung der Erde im Weltraum
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Karte

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Ratgeber für deutsche Lehrer und Erzieher
  • Präparationen für den Unterricht in Staats- und Bürgerkunde (Bd. 3)
  • Einband
  • Titelseite
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhalt
  • Erster Teil: Erziehungslehre und Staatslehre im allgemeinen
  • Zweiter Teil: Lehrproben
  • Werbung
  • Einband

Volltext

12 
ErziehurigSlehre- und Staatslehre im allgemeinen. 
schaft" (Jellinek, 163). Das zeigt, wie ungemein wichtig die staatstreue 
Erziehung und Bildung ist. Man hat nun den Staat auf mannigfache Weise 
religiös-theologisch zu begründen versucht. Paulus führte die Obrig¬ 
keit auf göttlichen Ursprung zurück (Römer 13). Seitdem mühte sich die 
Philosophie, den Staat an sich oder den der Wirklichkeit gotteswissenschaftlich 
zu rechtfertigen. B o s s u e t bewies z. B., daß der unumschränkte Staat 
(Ludwigs XIV.) die beste, gottgewollte Staatsform sei, daß die Könige die 
Stellvertreter Gottes und ihr Thron in Wahrheit Gottes Thron sei (Jellinek, 
168). Mochten auch diese theologischen Rechtfertigungen den jeweiligen 
Machthabern höchst willkommen sein, so lag doch eine gewaltige Gefahr in 
ihnen für den Staat vor. Schon A u g u st i n unterschied ja eine civitas 
dei und eine civitas terrena und machte die letztere — die man für den 
wirklichen Staat erklärte — jener ersten — der Kirche — untertan. Noch 
heute berufen sich gewisse katholische Staatslehrer auf diese Theorie, um die 
Untertänigkeit des Staates, seine Abhängigkeit von der Kirche und Papstge¬ 
walt zu erweisen. Damit ist aber dem Staate seine unbedingte Daseins¬ 
berechtigung bestritten, und Jellinek kann nun mit triftigem Fug be¬ 
haupten: „Somit verfehlen diese Lehren das praktische Ziel einer Rechtferti¬ 
gung des Staates Sie wirken nicht staatserhaltend, sondern staatszerstörend" 
(S. 169). 
Da aber der Gegenwartsstaat die Religionen duldet, so ist anderseits 
völlig zulässig, ja erzieherisch unausweichlich, die Rechtfertigungsgründe, welche 
ein bestimmter Glaube enthält, für das kindliche Bewußtsein und damit auch 
für das der Erwachsenen zur Geltung zu bringen. Dies ist unerläßlich, weil 
erstens das kindliche Bewußtsein nach ausgeglichener Einheit drängt, weil 
zweitens solche Schwierigkeiten, die wohl die wissenschaftliche Erwägung 
kennt, für das Kind noch gar nicht in Betracht kommen. Wenn daher der 
Unterricht mit Paulus den göttlichen Ursprung der Obrigkeit, des Staates 
lehrt, so macht man damit nur dem Kinde die unumstößliche höchste Ver¬ 
nünftigkeit der staatlichen Ordnung klar und zeigt, wie Gott der letzte Ur¬ 
grund aller Vernunft und Zweckmäßigkeit ist. Mag auch wissenschaftlich diese 
Rechtfertigung nicht genügen oder einwandfrei sein, kindesgemäß, erziehend 
ist sie ohne allen Zweifel, wo man den christlichen Gottesglauben anerkennt. 
Den entgegengesetzten Standpunkt in der Rechtfertigung des Staates 
nimmt die M a ch t t h e o r i e ein, die schon Plutarch begründete: Daß 
der Stärkere herrsche, ist das älteste und heiligste Gesetz. Im Anschluß an 
Hobbes lehrte Spinoza in seinem Tractatus theologico-politicus, daß 
das Recht so weit reiche wie die Macht (consequenter uniuscujusque individui 
naturale jus eo usque se extendit, quo eius potentia). Von den Sozia¬ 
listen der Neuzeit ist diese staatswissenschaftliche Machtlehre im Anschluß an 
Haller neu ausgebaut worden, so von Lasalle, Marx, Engels, 
Gumplowicz/Menger, Duguit, Jeze, Hauriou. Mit En- 
g e l s behaupten sie alle, daß der Staat die Machtgestaltung der herrschenden 
Klasse ist, um die Beherrschten niederzuhalten und auszubeuten. Mit dieser 
machtpolitischen Erklärung des Staates hat man den Staat innerlich über¬ 
wunden, seine Unberechtigung vor dem Richterstuhl der Vernunft und des 
Gewissens bewiesen. Aus der Rüstkammer dieser Staatserklärung holt man 
die schneidigsten Waffen zur Bekämpfung des Klassenstaates, dieser „Maschine 
zur Niederhaltung der unterdrückten, ausgebeuteten Klasse" (Engels im Ur¬ 
sprung der Familie S. 143).
	        

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Zitierempfehlung

Franke, Theodor, Richard Fritzsche, and Karl Hemprich. Präparationen Für Den Unterricht in Staats- Und Bürgerkunde. Langensalza: Beltz, 1910. Print.
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